Marcus Rahe
Fachgebiete/Charakteristika
Marcus Rahe, Jahrgang 1965, ist seit 1995 zugelassener Rechtsanwalt. Er studierte Jura an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Am Landgericht Detmold absolvierte er sein Referendariat. Seit 2000 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr Rahe ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Marcus Rahe ist seit 2000 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Marcus Rahe berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte ebenso wie selbständige Unternehmer, Kaufleute und Landwirte. Gerne besucht er die Mandanten der Arbeitgeberseite vor Ort, um sich ein realistisches Bild von der Situation und dem Betrieb machen zu können.
Bei Rechtsanwalt Rahe finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigung und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnissen oder einzelnen Zeugnisformulierungen, zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung durch den Juristen bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rechtsanwalt Rahe.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie die praktische Herangehensweise — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Rahe beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.
Rechtsanwalt Marcus Rahe berät und vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Handelsrechts. Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Das Handelsrecht modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Ware und Dienstleistung über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, gerade für mittelständische Industrieunternehmen und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkaufsbereich, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem deutschen, französischen oder europäischen Markt zu vertreiben. Zunehmend spielt hierbei auch EU-Recht eine wichtige Rolle, wie beispielsweise die Kartellvorschriften. Erforderlich ist aber auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit dem eigenen Handelsvertreter, zumal hier je nach Ausrichtung des Unternehmens verschiedene Modelle denkbar sind. Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Beteiligten. Die Vertretung Ihrer Interessen durch Rechtsanwalt Rahe erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Als Spezialist für Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Rahe ferner in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Rahe, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Erbrecht werden jederzeit in die familierechtliche Betrachtung einbezogen. Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Streitigkeiten zwischen Erben können durch den Erblasser selbst noch zu seinen Lebzeiten durch eine Verfügung von Todes wegen häufig vermieden werden. Hier berät Sie Rechtsanwalt Rahe in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall sowie bei der Gestaltung von Erbvertrag oder Testament. Dabei achtet er darauf, dass Ihre Erben nicht mehr Steuern zahlen als unbedingt nötig. Sollte es gleichwohl zu Differenzen zwischen Erben kommen, berät und vertritt Sie Marcus Rahe auch in dieser Situation. Im Streitfalle ist es das Bestreben des Juristen, außergerichtliche Lösungen beispielsweise für die Vermögensnachfolge bei Gesellschaft, Immobilie, Kapitalanlage, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu erzielen. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. Im Übrigen berät und vertritt Sie Herr Rahe bei allen Fragen rund um eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Zu dem übernimmt der Jurist Mandate aus dem Immobilienrecht. Die mit der Veräußerung und dem Erwerb einer Immobilie zusammenhängenden Rechtsfragen sind komplex. Dies betrifft die mit dem Erwerb selbst verbundenen Probleme wie die Gewährleistungsrisiken, z.B. Altlasten, verborgener/verschwiegener Mangel usw., aber auch Fragen der Finanzierung, des Überganges von Nutzen und Lasten sowie weiterer Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Herr Rahe verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Immobilienrecht. Hierdurch wird in jeder Hinsicht fachkundige Bearbeitung Ihres Mandates im Immobilienrecht gewährleistet.
Auch im Gesellschaftsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Rahe kompetent beraten. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche, über die man als Leihe allein den Überblick nur schwer behalten kann. Aufgrund dessen ist es in diesem Bereich immer sinnvoll, einen Fachmann wie Herrn Rahe zu konsultieren. Er berät und betreut Sie bei der Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, bei der Erstellung von Gesellschaftsvertrag und Kooperationsvertrag, bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge wie auch bei der Frage der Rechtsform. Auch bei der Unternehmensübertragung und bei einem Unternehmenskauf steht er Ihnen hilfreich mit Rat und Tat zur Seite.
Auch bei Fragen rund um das Verkehrsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Marcus Rahe Sie gern und kompetent. Vom Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwalt Rahe hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Herrn Rahe hierzu möglichst frühzeitig zu befragen.
Selbst ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Er muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern eine (Mit-)Haftung sich bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr). Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie der Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Hier steht Ihnen Rechtsanwalt Rahe gerne hilfreich zur Seite.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Marcus Rahe - Bohlenstraße 88
32312 Lübbecke
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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