Wilhelm Rahe
Fachgebiete/Charakteristika
Wilhelm Rahe wurde 1926 in Herford geboren. Rechtswissenschaften studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach dem Universitätsstudium war er als Rechtsreferendar in Bünde, Herford, Bielefeld und Hamm tätig. Im Anschluss daran erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft 1960. In diesem Jahr gründete er die Kanzlei in Lübbecke. Der Jurist war an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Zudem war er viele Jahre als Notar tätig.
Rechtsanwalt Wilhelm Rahe berät und vertritt seine Mandanten im Erbrecht, Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht.
Das Erbrecht regelt Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Der Erblasser kann auch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode, z.B. durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung, Einfluss nehmen. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben danach die Kinder und der Ehegatte und - falls es solche nicht(mehr) gibt - die nächsten Verwandten.
Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwalt Rahe berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.
Zudem übernimmt der Jurist Mandate aus dem Immobilienrecht. Die mit der Veräußerung und dem Erwerb einer Immobilie zusammenhängenden Rechtsfragen sind komplex. Dies betrifft die mit dem Erwerb selbst verbundenen Probleme wie die Gewährleistungsrisiken, zum Beispiel Altlasten, verborgener/verschwiegener Mangel et cetera, aber auch Fragen der Finanzierung, des Überganges von Nutzen und Lasten sowie weiterer Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Herr Rahe verfügt über umfangreiche Erfahrung im Immobilienrecht, die nicht zuletzt auch aus seiner langjährigen Tätigkeit als Notar resultiert. Hierdurch wird in jeder Hinsicht fachkundige Bearbeitung Ihres Mandates im Immobilienrecht gewährleistet.
Auch im Gesellschaftsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Rahe kompetent beraten. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche, über die man als Laie allein den Überblick nur schwer behalten kann. Aufgrund dessen ist es in diesem Bereich immer sinnvoll, einen Fachmann wie Herrn Rahe zu konsultieren. Er berät und betreut sie bei der Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, bei der Erstellung von Gesellschaftsvertrag und Kooperationsvertrag, bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge wie auch bei der Frage der Rechtsform. Auch bei der Unternehmensübertragung oder einem Unternehmenskauf steht er Ihnen hilfreich mit Rat und Tat zur Seite.
Kontakt
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Wilhelm Rahe - Bohlenstraße 88
32312 Lübbecke
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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