Marco Feinendegen

Kanzlei Feinendegen

Fachgebiete/Charakteristika

Marco Feinendegen wurde 1957 in Düsseldorf geboren und studierte in Köln Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er im Landsgerichtbezirk Mönchengladbach, seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1988. Seit 2002 ist er als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch und korrespondiert gerne auch in Niederländisch (Holländisch).

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Feinendegen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Marco Feinendegen steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Herr Feinendegen berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Rechtsanwalt Feinendegen die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.

Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Martin Feinendegen bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Ausgesprochen häufig befasst sich Rechtsanwalt Feinendegen auch mit Mobbing. Er bespricht mit Ihnen die anzuwendende Taktik, denn nicht immer hilft ein deutliches Anwaltsschreiben, um dem Mobber zu zeigen, dass er zu weit gegangen ist. Bei jeder Aktion muss, um negative Folgen für den Mandanten zu vermeiden, genau überlegt werden, was eine mögliche Reaktion der Gegenseite an Folgen für den Betroffenen nach sich ziehen könnte.

Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Feinendegen berät und vertritt Betriebsrat oder Arbeitgeber hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.

Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Rentenversicherung und Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Um Fragen des Sozialversicherungsrechts geht es für Sie zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag gestellt haben auf

  • Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der BfA/LVA
  • Krankengeld und Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse
  • Rente wegen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft
  • Arbeitslosengeld bei der Bundesanstalt für Arbeit

Auch im Dienstrecht der Beamten ergeben sich entsprechende Fragen, wenn Sie bei Krankheit Beihilfeleistungen oder bei einem Dienstunfall Gewährung von Unfallfürsorge beantragt haben.

Im Sozialrecht stellen Streitigkeiten mit dem Versorgungsamt einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte dar. Häufig setzt der Rechtsanwalt den Schwerbehindertenstatus eines Mandanten gegenüber der Behörde durch. Auch bei der Opferentschädigung für Opfer von Gewalttaten bedarf es des Fachwissens von Rechtsanwalt Feinendegen und seiner Hartnäckigkeit in der Sache.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim Medizinrecht. Im Medizinrecht übernimmt Herr Feinendegen Mandate, die Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Krankenhausrecht, Arzneimittelrecht und Vertragsrecht für Ärzte und Kliniken betreffen. Im Arzthaftungsrecht können Sie den Volljuristen in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem Schaden durch Ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Marco Feinendegen übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Herr Saar beziffert den Umfang des Schadens und wird einen Schadenersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld für seinen Mandanten durchsetzen.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de