Susanne Vehling-Feinendegen
Fachgebiete/Charakteristika
Susanne Vehling-Feinendegen wurde 1959 in Mönchengladbach geboren und studierte in Passau und in Köln. Ihr Referendariat absolvierte sie am OLG-Bezirk Düsseldorf. 1998 erhielt sie ihre Zulassung als Rechtsanwältin. Von 1989 bis 1993 war sie Personalleiterin des größten örtlichen Wohlfahrtsverbands. Sie ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwältin Vehling-Feinendegen spricht fließend Französisch, Spanisch und Englisch.
Im Familienrecht ist Frau Vehling-Feinendegen darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von der Volljuristin auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Susanne Vehling-Feinendegen ihre Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden von ihr insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Frau Vehling-Feinendegen befasst sich mit der Vertretung vor den Familiengerichten sowie mit der außergerichtlichen Beratung. Sie strebt im Familienrecht die Fachanwaltschaft an und hat den theoretischen Kurs bereits erfolgreich absolviert.
Rechtsanwältin Vehling-Feinendegen berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge ist von Ihrem Willen abhängig. Genauso können Sie auf fachkundige Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung zählen. Seit 1999 arbeitet die Rechtsanwältin im Arbeitskreis der katholischen Familienbildung und hält regelmäßig Vorträge zum Thema Erbrecht.
Im Verkehrszivilrecht wird die Juristin hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, das heißt zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Frau Vehling-Feinendegen führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die sie mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwältin Vehling-Feinendegen für ihre Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Frau Vehling-Feinendegen in erster Linie in Bußgeldsachen für ihre Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Ebenso können Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionen auf Sie zukommen. Ein Fahrverbot wird für maximal drei Monate ausgesprochen, während die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens ein Jahr oder länger angeordnet wird. Vor allem bei Trunkenheitsfahrten und einer dadurch bedingten Gefährdung von Personen können Sie von einer Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sein. Entscheidend sind jedoch die Gegebenheiten im Einzelfall sowie die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts. Frau Vehling-Feinendegen wird Ihren Einzelfall diesbezüglich prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringstmögliches Maß reduzieren.
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Susanne Vehling-Feinendegen - Stresemannstraße 64-66
41236 Mönchengladbach
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


