Luciano Hock

Fachgebiete/Charakteristika

Luciano Hock wurde 1962 in Frankfurt am Main geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Hessen. Seit 1992 ist er Rechtsanwalt. Er ist an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Hock ist Fachanwalt für Familienrecht, worin auch ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Als Fachanwalt für Familienrecht betreut Herr Hock seine Mandanten umfassend im Scheidungsrecht mit all seinen Facetten und Nebengebieten. Er informiert dabei eingehend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht mit den Kindern, zu Vermögenstrennung sowie zum Unterhaltsanspruch in seinen diversen Formen. Häufig wird er aber bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oftmals besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann oder wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist Luciano Hock ein kompetenter Ansprechpartner. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden.

Besondere Erfahrungen hat Rechtsanwalt Hock im Erbrecht. Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt: Herr Hock übernimmt sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Die praktischen Erfahrungen haben dem Rechtsanwalt gezeigt, dass Testament und Erbvertrag häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen kann und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt einbehalten wird. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung des Testaments oder Erbvertrags sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen gesetzlichen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.

Im Verkehrsrecht wird der Jurist hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Hock führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Hock für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Im Verkehrsstrafrecht übernimmt der Rechtsanwalt Mandate bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die meist mit einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen Herr Hock beispielsweise bezüglich Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) als Ihr Rechtsanwalt zur Seite. Zur Vermeidung von Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenem Ärger und Stress ist es ebenso ratsam, Herrn Hock als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geht, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder problematischer Wiedererteilung derselben.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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