Michael Beck
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Beck wurde 1968 in Frankfurt am Main geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Seine anschließende Referendariatszeit verbrachte er ebenfalls in Mainz. Er ist an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Französisch.
Rechtsanwalt Beck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, worin auch ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Michael Beck steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen oder zu gestalten. Herr Beck berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Beck die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Michael Beck bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Beck berät und vertritt Betriebsrat oder Arbeitgeber daher hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.
Zwischen Mieter und Vermieter passiert es leider schnell, dass es noch bei laufendem Mietverhältnis zu Spannungen kommt. Rechtsanwalt Beck berät im Mietrecht sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Mieterhöhung, fehlerhafte Betriebskostenabrechnung, Untervermietung oder Fremdnutzung des Mietraumes, Schönheitsreparaturen und Renovierungsmaßnahme, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung und Kaution. Auch bei Zahlungsverzug — sei es, Sie bekommen von Ihrem Mieter kein Geld gezahlt oder Sie sind als Mieter nicht mehr in der Lage, die Miete zu begleichen — steht Ihnen Herr Beck mit Rat und Tat zur Seite.
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Beck ist das private Baurecht. Dieses behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und auch oftmals der Preis. Soweit kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu den verschiedensten Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. In der Regel sind meist folgende Punkte streitig: die Frage eines wirksamen Bauvertrages, die Geltung der VOB/B, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes sowie Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwalt Beck einen qualifizierten Ansprechpartner.
Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Beck bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Beck hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Beck führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Beck für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Des Weiteren ist das Erbrecht ein Interessengebiet des Rechtsanwalts. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei Fragen zu Erbfolge, Erbeinsetzung, Erbfähigkeit, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbenermittlung, Erbschaftskauf, Erbschaftsbesitz, Erbschein, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Erbschaftssteuer, Erbverzicht und Fragen zum Thema Testament — wie etwa Testamentsaufsetzung, Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung — oder zum Pflichtteilsrecht. Genauso können Sie auf fachkundige Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung zählen.
Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag. Sowohl die Gestaltung entsprechender Verträge als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Themen der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Becks. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimmte Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei beispielsweise der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH genannt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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