Wolfgang Knipp

Fachgebiete/Charakteristika

Wolfgang Knipp wurde 1946 in Dreieich geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt. Seine anschließende Referendariatszeit verbrachte er am Landgericht Darmstadt. Seit 1974 ist er Rechtsanwalt und seit 1984 Notar. Er ist an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch.

Im Erbrecht ist Rechtsanwalt Knipp insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Testament, Pflichtteil, Schenkung
  • Vertrag zugunsten Dritter mit Banken und Bausparkassen, Lebensversicherungsbegünstigung
  • Unternehmensnachfolge, Stiftungsgründung, Altersabsicherung
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
  • Haftung der Erben für die Nachlassschulden und Vermeidung dieser Haftung
  • Haftung des Nachlasses für die Schulden des Erben und Vermeidung dieser Haftung

Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Wolfgang Knipp berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung. Auch wenn es nach Eintritt des Erbfalls zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, steht Ihnen der Jurist zur Seite. Herr Knipp ist gegenüber den Mandanten sehr offen. Der Jurist hat immer ein aufmerksames Ohr für die Probleme seiner Mandanten und geht gern auf diese ein.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und Unternehmern geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera).

Des weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherrn und Architekten, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie Bauplanung und/oder Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Knipp nimmt die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Bauwerk und/oder sonstigen Werkleistungen in Anspruch.

Im Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen zum Unternehmensrecht. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Herrn Knipp zunächst die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine GmbH, eine Offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen.

Des Weiteren übernimmt Herr Knipp Mandate aus dem Grundstücksrecht. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, Rechtsanwalt Knipp berät und unterstützt Sie bei der Abwicklung Ihrer Kaufverträge und beantwortet Ihre Fragen zum Immobilienrecht. Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Herrn Knipp unterstützt und auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden. Lassen Sie jeden Vertrag rechtzeitig durch den im Grundstücksrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen. Dies empfiehlt sich insbesondere beim Kauf einer Immobilie von einem Bauträger oder als Bauherrenmodell.

Viele Mandate von Herrn Knipp fallen dem Allgemeinen Vertragsrecht zu. Er betreut dabei zahlreiche Personengesellschaften und Unternehmen und berät sie in allen Fragen und Problemen der Vertragsgestaltung. Des weiteren berät Rechtsanwalt Knipp Sie in Fragen zum Werkvertragsrecht, bei der Werklohnforderung von Handwerkern, beim Abschluss von Kaufvertrag oder Darlehensvertrag, bei der Vertragsgestaltung im Immobilienbereich und bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Genauso werden Sie aber auch vor Abschluss aller anderen Verträge umfassend bei der optimalen Gestaltung unterstützt. Im Falle einer Vertragsstörung (Mängel, Verzug et cetera) werden Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgesetzt.


 

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