Axel Maier-Wanner

Rechtsanwalt

Kurzprofil

RA Maier-Wanner ist seit 1998 in Esslingen als Rechtsanwalt tätig. Seit Oktober 2004 befindet sich die Einzelkanzlei in der Pliensaustrasse 40 und damit zentral in der Innenstadt von Esslingen. Sie erreichen die Kanzlei leicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, der Hauptbahnhof ist wenige hundert Meter entfernt. Parkmöglichkeiten finden Sie in den zahlreichen umliegenden Parkhäusern (Parkhaus der Kreissparkasse, Parkhaus Pliensauturm oder in “Das ES”).

In den Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr vereinbart Rechtsanwalt Maier-Wanner gerne Besprechungstermine. Dabei werden selbstverständlich die zeitlichen und räumlichen Wünsche der Mandanten berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten oder außerhalb der genannten Zeiten möglich.

Rechtsanwalt Maier-Wanner betreut seine Mandanten individuell und mit persönlichem Engagement. Jede Angelegenheit ist somit “Chefsache”, es kommt ihm besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten an. Für jeden Mandanten nimmt er sich die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt, sei dieser einfach strukturiert oder komplex, kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden. Bei alledem legt Rechtsanwalt Maier-Wanner Wert auf die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer stets über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein, um notwendige Entscheidungen auch selbst treffen zu können.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Axel Maier-Wanner
Pliensaustraße 40
73728 Esslingen
Baden-Württemberg
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Axel Maier-Wanner wurde 1967 in Stuttgart geboren. Nach dem Studium an der Universität in Trier absolvierte er das Referendariat in Offenburg und Freiburg. 1998 wurde Herr Maier-Wanner als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2002 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Maier-Wanner ist das Insolvenzrecht. Er hat jahrelange Erfahrung als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und Treuhänder. Neben der Unternehmensinsolvenz, als juristische Person oder als Einzelunternehmer, der Haftung als Geschäftsführer wegen der Inanspruchnahme nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Umsatzsteuer (a) berät RA Maier-Wanner auch im Bereich der Privatinsolvenz (b)(Verbraucherinsolvenz).

(a) Die AOK, IKK und sonstige Einzugstellen der Sozialversicherungsbeiträge erheben in letzter Zeit immer häufiger Klagen auf Feststellung der Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung zum Amtsgericht. Damit versuchen sie zu verhindern, dass ihre Forderung der Restschuldbefreiung unterliegt und nach diesen sechs Jahren die Zwangsvollstreckung in das schuldnerische Vermögen wieder aufgenommen werden kann. Hiergegen müssen sich die Schuldner entschieden und kompromisslos wehren,  wollen sie den Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens nicht in sein absurdes Gegenteil verkehrt sehen.
Ähnliche Konstellationen ergeben sich bei der Inanspruchnahme der Unternehmer durch das Finanzamt wegen nicht abgeführter Lohnsteuer oder nicht bezahlter Umsatzsteuer. Dabei hat sich gezeigt, dass das Finanzamt den gesamten Umsatzsteuerbetrag mit einem Haftungsbescheid geltend macht, wohl wissend, dass in der Krise des Unternehmens den Geschäftsführer lediglich eine anteilige Zahlungsverpflichtung trifft. Im Rahmen der Aufforderung zur Zahlung von Lohnsteuerbeträgen hat RA Maier-Wanner jüngst auch vor dem BFH die Aussetzung der Vollziehung erstritten. Diese Entscheidung ist in NJW 2005 Seite 3807 und in der NZI 2006, Seite 53 veröffentlicht.

(b) Sind Sie in die Schuldenfalle getappt, erarbeitet RA Maier-Wanner für Sie zukunftsorientierte Lösungen, damit Sie nicht in Ihrer Existenz bedroht werden und finanziell wieder auf die Beine kommen. Er sucht eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern gemäß § 305 Absatz 1 Insolvenzordnung und stellt einen Schuldenbereinigungsplan auf, welcher im Falle des Scheiterns auch Voraussetzung für den Verbraucherinsolvenzantrag ist. Durch dieses Verfahren und dem anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren können Sie von Ihren Restschulden befreit werden. Der Schuldenbereinigungsplan wird in bestimmten Konstellationen auch über die Beratungshilfe auf Beratungshilfeschein bearbeitet.

Um auf aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung reagieren zu können, absolviert Rechtsanwalt Axel Maier-Wanner fortlaufend Lehrgänge und Fortbildungen, was auch mit seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Steuerrecht zusammenhängt. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Maier-Wanner im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig in Einspruchsangelegenheiten oder in Klagesachen gegenüber dem Finanzamt. Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Hier stellt Herr Maier-Wanner beispielsweise Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld. Außerdem ist der Jurist Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Zum steuerlichen Bereich gehört selbstverständlich auch die Interessenwahrnehmung in einem Steuerstrafverfahren. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist hier frühzeitig erforderlich, zum Beispiel bereits bei einer eventuell durchgeführten Durchsuchung nebst Beschlagnahme. Spätestens im Anhörungsverfahren ist jedoch steueranwaltliche Hilfe und Beratung geboten. Oft kann schon durch eine sachgerechte Einlassung eine für den Verfolgten günstige Entscheidung herbeigeführt werden, ohne dass es überhaupt zu einer weiteren Strafverfolgung oder gar Anklage kommt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Wird erst die Steuerfahndung aktiv, bedeutet das oft den dramatischen Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind bei Unternehmern und Verbrauchern häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Herrn Maier-Wanner beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation und bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” sowie die Beratung zu den Folgen fehlerhafter Anträge.

Eine weitere Stärke von Herrn Maier-Wanner ist das Bankenrecht, insbesondere was den Erwerb, die Finanzierung und die Belastung von Grundstücken oder Immobilienfonds betrifft. Hier vertritt Axel Maier-Wanner seine Mandanten vor allem bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die aus einem fehlerhaften Darlehen, einer Bürgschaft, misslungenen Sicherungskonstruktionen oder aus Beratungsfehlern resultieren. Dies trifft auf die sogenannten Schrottimmobilien als auch wertlose Beteiligungen in Form von Gesellschaftsbeteiligungen und dergleichen zu.

Im Familienrecht können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Maier-Wanner konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten, um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.

Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Herr Maier-Wanner vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Maier-Wanner berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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