Haakon Hartsieker

Fachgebiete/Charakteristika

Haakon Hartsieker wurde 1964 in Stuttgart geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach dem Studium der Rechte an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen mit Prädikat ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Hartsieker in Hechingen. Seit 1995 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Vor dem Eintritt in die Kanzlei Engel, Kronenberg & Partner 1998 war Herr Haakon zwei Jahre als Rechtsanwalt in einer großen Kanzlei im Landgerichtsbezirk Stuttgart tätig. Der Jurist spricht gut Englisch. Herr Hartsieker ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Haakon Hartsieker übernimmt Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Haakon Hartsieker liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Hartsieker hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Beim Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen des Unternehmensrechts. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Rechtsanwalt Haakon Hartsieker zunächst die Vorteile und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform unter der Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, so folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit durch Herrn Hartsieker in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsvertrag und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen.

Das Vertragsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt. Hier geht es in erster Linie um die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Hartsieker für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Haakon Hartsieker berät Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere auch bei allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall sowie der versicherungsrechtlichen Abwicklung. Im Bereich Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei durch einen Verkehrsunfall erlittenem Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.

Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung und/oder Rauschmitteleinwirkung oder Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug) in Berührung, was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache oft in einem Anhörungsbogen zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die anwaltliche Beratung sehr hilfreich sein.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Haakon Hartsieker
An den Dieken 57
40885 Ratingen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2102) 3027-0
Telefax
+49 (2102) 399546
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.e-k-p.de


 
 

Spezialitäten

Haakon Hartsieker ist seit 2004 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “ Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Haakon Hartsieker ist spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Bereichen kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Er sichert Ihre Rechte, wenn Sie beispielsweise eine Abfindung fordern, eine Abmahnung entfernen lassen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wahren, eine Kündigungsschutzklage einreichen, erfolgreich gegen Mobbing vorgehen oder sicherstellen möchten, dass Sie ein faires Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Konsultieren Sie schon frühzeitig den Juristen, um die Einhaltung aller Fristen zu gewährleisten.

Auf der Arbeitgeberseite werden im Vorfeld von Kündigungen die schwersten Fehler gemacht, die im Nachhinein kaum noch zu beheben sind. Rechtsanwalt Hartsieker vertritt bei Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsentfernungsklage und Zahlungsklage erfolgreich. Gerade im Kündigungsschutzverfahren und bei betrieblicher Umstrukturierung sowie beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung ist die frühzeitige Konsultation anzuraten.

Des Weiteren finden Sie bei Rechtsanwalt Haakon Hartsieker Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Betriebsverfassungsrecht, Personalrecht, Kündigungsschutzrecht, zur Personalabrechung, Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Haakon Hartsieker.

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Hartsieker seit 1999 als Referent für erbrechtliche Seminare und seit 2003 als Referent für arbeitsrechtliche Seminare bei der Volkshochschule.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de