Frank P. Bille

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Bille wurde von Rechtsanwalt Frank P. Bille gegründet. Zum Mandantenstamm der gehören neben Privatleuten auch kleine und mittelständische Wirtschaftsunternehmen des Inlands und des europäischen Auslands.

Die Bürozeiten liegen  montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.30 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 17.30 Uhr . Darüber hinaus sind nach Vereinbarung und Erfordernis auch außerhalb dieser Zeiten Terminierungen möglich.

Kontakt

Frank P. Bille
Beethovenstraße 21
40878 Ratingen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
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+49 (2102) 27552
Telefax
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Homepage
http://www.ra-bille.de

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Frank P. Bille wurde 1957 geboren. Nach seiner Ausbildung zum Polizeibeamten und dreijähriger Berufstätigkeit nahm er das Studium der Rechte und der Betriebswirtschaft an der Universität Passau auf. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte Herr Bille seine Referendarzeit in Düsseldorf und war bereits  in dieser Zeit für verschiedene renommierte Kanzleien tätig. Seit 1990 praktiziert Frank P. Bille als selbstständiger Rechtsanwalt. Der Jurist ist vor allen Amts- und Landgerichten, sowie vor dem  Oberlandesgericht Düsseldorf auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Bille berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Kauf- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Schadensersatzrecht, Erbrecht, Forderungseinzugsrecht und Inkasso, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Das weite Feld des Familienrechts ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Bille. Dadurch ist er Spezialist auf diesem Rechtsgebiet und kompetenter Ansprechpartner im Eherecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht sowie im Betreuungsrecht. Der Jurist berät zur beabsichtigten Trennung und vertritt Ehepartner im Scheidungsverfahren. Vorrangiges Ziel ist, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, die von beiden Beteiligten getragen und akzeptiert wird. Erscheint jedoch die gerichtliche Auseinandersetzung notwendig, so erfolgt die Vertretung engagiert und zielgerichtet.

Das Mietrecht und die mietrechtlichen Nebengebiete gehören zu den sich am schnellsten wandelnden Rechtsgebieten des Zivilrechts. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in dem hohen Streitaufkommen und der sich der gesellschaftlichen Realität anpassenden und oftmals wandelnden Rechtsprechung. Grundlage vieler Rechtsstreite sind häufig unklare Vertragsklauseln, auslegungsbedürftige Vertragsbestimmungen, das Kündigungsrecht, Mietmängel oder die allgemeine Zuweisung von Vertragsrechten und -pflichten einzelner Parteien. Rechtsanwalt Bille vertritt sowohl Vermieter, etwa bei Vertragsgestaltungen, als auch Mieter.

Gegenstand des Arbeitsrechts im Allgemeinen ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Hier steht Herr Bille Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Betriebsübergang, Mitbestimmung, Freistellung, Vergütung von Zeitarbeit, Fürsorge, Leistungsbeurteilung Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnfortzahlung, oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Herr Bille berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Er steht Ihnen auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht. Eine grobe Gliederung des Arbeitsrechts lässt sich anhand der Begriffe Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht vornehmen. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit denjenigen rechtlichen Regelungen, welche die Existenz, Organisation und Funktion der arbeitsrechtlichen Kollektive, nämlich Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Belegschaften, sowie ihre rechtlichen Beziehungen zu ihren Mitgliedern betreffen.

Im Fachgebiet Schadensersatzrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Bille mit allen Fragen des Zivilrechts, in denen es um Ansprüche auf Ausgleichung entstandener Schäden geht. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind vielfältig, entspringen dem BGB und Spezialgesetzen und erfordern spezielles rechtliches Know-how und Erfahrungen in der Beratung ebenso wie bei der Vertretung vor Gericht.

Ob es nun um materielle Schäden durch Unfall oder Pflichtverletzung geht, Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, Frank P. Bille berät Sie als Schädiger ebenso wie als Geschädigter. Schmerzensgeldfragen und anderen Ansprüchen, die nicht Vermögensschäden sind, schenkt der Jurist gleichfalls die notwendige Beachtung und nimmt Ihre Interessen zielstrebig wahr.

Im Bereich Forderungseinzugsrecht, Mahnrecht und Zwangsvollstreckungsrecht stellt sich Rechtsanwalt Bille nicht zuletzt die Aufgabe, kurze Reaktionszeiten für die Mandanten beim Forderungseinzug durchzusetzen. Die Tätigkeit reicht vom außergerichtlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren und Vollstreckungsverfahren bis zur Geltendmachung von Forderungen im Falle der Insolvenz des Schuldners. Hierbei werden sowohl einzelne Aufträge erledigt, aber auch der komplette Forderungseinzug eines Unternehmens übernommen. Durch jahrelange Erfahrung in diesem Bereich ist ein zügiges und direktes Vorgehen gegen die Schuldner möglich.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Frank P. Bille ist das Verkehrsrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die Unfallregulierung. Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet sowohl die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall als auch die Verteidigung im Straf- und  Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die Tätigkeiten erstrecken sich vom Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl bis zur Verteidigung im Verfahren vor dem zuständigen Gericht.
Insbesondere im Straf- und Bußgeldbereich kann Herrn Rechtsanwalt Bille auch auf seine Erfahrungen aus seiner früheren Tätigkeit als Polizeibeamter  zurückgreifen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de