Irene Finster

Fachgebiete/Charakteristika

Die aus Michelau im Steigerwald stammende Rechtsanwältin Irene Finster studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Das Referendariat absolvierte sie am Amtsgericht Gemünden sowie bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Würzburg. Stationen ihrer bisherigen anwaltlichen Tätigkeit waren eine Kanzlei in Nürnberg mit den Schwerpunkten Arbeits- und Familienrecht sowie eine Kanzlei in Würzburg mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht. 2001 wechselte sie in eine Sozietät nach Schweinfurt. Schwerpunkte der dortigen Tätigkeit waren die Bereiche Mietrecht und Familienrecht. Seit 2004 ist sie Partnerin der Sozietät Dr. Schulze, Dr. Wilhelm, Finster. Im Mittelpunkt der juristischen Tätigkeit stehen mittlerweile die Rechtsgebiete Mietrecht und Familienrecht.

Frau Finster ist Mitglied im Schweinfurter Anwaltsverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist es zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat der Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Was ist wichtig im Zusammenhang mit einer Eigenbedarfskündigung? Wichtig ist für den Vermieter auch, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er beim Mieter geltend machen kann.

Rechtsanwältin Finster ist außerdem auf dem Gebiet des Pachtrechts tätig. Das Pachtrecht unterliegt im Wesentlichen den gleichen Bestimmungen wie das Mietrecht. Hinzu kommt lediglich noch, dass durch den Pachtvertrag der Verpächter verpflichtet wird, dem Pächter nicht nur den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes, sondern auch den Genuss der Früchte während der Pachtzeit zu gewähren. Der Genuss der bei ordnungsgemäßer Wirtschaft anfallenden Früchte während der Pachtzeit unterscheidet die Pacht von der Miete. Im Gegensatz zur Miete können nicht nur Sachen verpachtet werden, sondern auch Rechte wie Urheberrechte und Patentrechte. Rechtliche Besonderheiten gelten für die Pacht eines landwirtschaftlichen Grundsstücks. Dieser Bereich ist dem Landwirtschaftsrecht zuzuordnen. Im Pachtrecht erstreckt sich das Angebot des Juristen von der Begründung eines Vertragsverhältnisses über die Durchführung desselben bis hin zu dessen Beendigung. Frau Finster unterstützt Sie bei Gestaltung und Abschluss des Pachtvertrages, bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Pachtverhältnis, bei der Vorbereitung und Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme, bei der Vorbereitung, Durchführung und Durchsetzung oder Abwehr einer Pachterhöhung, bei der Beendigung oder Kündigung des Pachtverhältnisses. Im Übrigen gehört die Prüfung und Fertigung des Pachtvertrages und die Beratung bei Kündigung, Mangel der Pachtsache, Pachtminderung, Zahlungsklage und Räumungsklage zum Leistungsumfang von Rechtsanwältin Finster.

Als Spezialistin für Familienrecht betreut sie ihre Mandanten umfassend im Scheidungsrecht mit allen Facetten und Nebengebieten. Sie informiert dabei umfassend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, Möglichkeiten einer Scheidungsfolgenvereinbarung, über Fragen zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zu Besuchszeiten für Umgangskontakte, Vermögenstrennung, Zugewinnausgleich, Gütertrennung sowie zum Unterhaltsanspruch und seiner Durchsetzung vom Auskunftsanspruch bis zur effizienten Vollstreckung. Häufig wird sie bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oftmals besteht die Unsicherheit, ob sich der Ratsuchende eine Scheidung überhaupt leisten kann und ob die Voraussetzungen zur Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen oder wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Zudem stellen sich häufig Fragen zur weiteren Nutzung der Ehewohnung oder zu einer Wohnungszuweisung.

Auch bei Problemen, die innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder im Zusammenhang mit nichtehelichen Kindern sowie hier insbesondere im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen und Umgangskontakten oder Besuchsregelung auftreten können, ist sie eine kompetente Ansprechpartnerin. Gleiches gilt für die Fragen der Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Im gesamten Rechtsgebiet Ehe- und Familienrecht ist Frau Finster sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und hat überdurchschnittliche Erfahrungen und das nötige Einfühlungsvermögen.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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