Dr. Marion Wilhelm

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Marion Wilhelm studierte Rechtswissenschaften und Politologie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau und an der Humboldt-Universität zu Berlin. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin war sie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, neuere und neueste Rechtsgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin unter anderem in das Forschungsprojekt “Zivilrechtskultur der DDR” eingebunden. Aus dieser Mitarbeit entstand schließlich auch ihre Dissertation “Wir sind Kinder unserer Zeit — Qualitative Analyse narrativer Interviews von Justizjuristen der DDR”.

Ihren großen wirtschaftlichen Sachverstand verdankt Sie einer kaufmännischen Ausbildung und der anschließenden Tätigkeit als Leiterin der Buchhaltung eines mittelständischen Unternehmens.

Vor Ihrem Referendariat war Frau Dr. Wilhelm am Aufbau einer juristischen Content-Plattform und der entsprechenden Online-Redaktion bei einer Internet-Agentur von www.berlin.de beteiligt.

Bereits im Referendariat am Landgericht Berlin spezialisierte sich Frau Dr. Wilhelm auf das Steuerrecht und war unter anderem für die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Abteilung Tax & Legal) in Berlin tätig.

Auch eine weitere Schwerpunktbildung begann sie frühzeitig. So engagierte sie sich bereits im Studium als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer großen Baurechts-Kanzlei in Berlin.

Während des Referendariats war Frau Dr. Wilhelm als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Berlin mit den Schwerpunkten Verkehrsrecht, Vertragsgestaltung und Finanzierungskonzepte tätig.

Bevor sich Frau Dr. Wilhelm als Rechtsanwältin in Schweinfurt niederließ, sammelte sie bei einem Ingenieurunternehmen der Automobilindustrie in Frankfurt am Main Erfahrungen. Dort war sie als Unternehmensjuristin insbesondere für die (steuer-)rechtliche Betreuung von Turn-Key-Projekten und für das Projektmanagement zuständig.

Frau Dr. Wilhelm legt großen Wert auf regelmäßige Fortbildungen. Sie ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht, Erbrecht sowie Bank- und Kapitalanlagerecht im Deutschen Anwaltverein ebenso wie im Forum Junge Anwaltschaft und den Wirtschaftsjunioren Schweinfurt.

Frau Dr. Wilhelm hat sich auf das Bankrecht spezialisiert. Hierzu gehört die Beratung von Bankkunden. Häufig geht es um Fragen rund um Kredite. Daneben kann sie ihren Mandanten bei Fragen im Zusammenhang mit Bürgschaften, geschlossenen Immobilienfonds sowie anderen Fonds kompetent und effektiv helfen. Über besondere Kenntnisse verfügt sie im Bankrecht auch zu Grundschuld, Hypothek, EC-Karte, Kreditkarte, Wertpapiergeschäft, Anlageberatung und im Zahlungsverkehr insbesondere zu Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag et cetera. Sie wird ferner von Bankkunden beauftragt mit Mandaten zum Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz. Im Kapitalanlagerecht vertritt sie die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Ihr Rat ist immer dann gefragt, wenn Verluste bei einer Kapitalanlage eingetreten sind. Derartige Verluste können die Folge mangelhafter Aufklärung und Beratung durch Finanzdienstleister sein. Obwohl der Anleger meist die Beratung durch Finanzdienstleister sucht, ist dies keine Gewähr für eine sichere Rendite. Im Gegenteil: Immer wieder sind es auch die Finanzdienstleister, häufig insbesondere sogenannte “freie Vermittler”, welche die Anleger zu einer Investition veranlassen, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen. Im Interesse der geschädigten Anleger prüft Frau Dr. Wilhelm die Rechtsangelegenheit und leitet für den Mandanten die richtigen Schritte in die Wege. Sie ist daher immer dann die richtige Ansprechpartnerin, wenn ein Kapitalanleger entweder schlecht beraten, nicht aufgeklärt oder gar betrogen wurde.

Des Weiteren ist Rechtsanwältin Dr. Wilhelm auf das Erbrecht spezialisiert. Das Erbrecht regelt Fragen, wie: Wem steht das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zu, was soll damit geschehen oder wer haftet für Nachlassverbindlichkeiten. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten. Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen.

Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwältin Dr. Wilhelm berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Behindertentestament, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung. Im Herbst dieses Jahres wird Frau Dr. Wilhelm als zertifizierte Testamentsvollstreckerin ihr Angebotsspektrum in diesem Bereich noch ausweiten können.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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