Dr. Michael Schulze
Fachgebiete/Charakteristika
Dr. Michael Schulze studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität zu Marburg/Lahn und absolvierte das Referendariat im Landgerichtsbezirk Schweinfurt. Im Rahmen seiner Dissertation auf dem Gebiet des Strafrechts war Herr Dr. Schulze als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafprozessrecht und Kriminalwissenschaften in Marburg beschäftigt. Eine weitere wissenschaftliche Mitarbeit absolvierte er in der Strafverteidigerkanzlei Wadenpfuhl in Marburg.
Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Landgerichtsbezirk Schweinfurt nahm Herr Dr. Schulze seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Schweinfurt auf. Auch hier war er zuvor als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig gewesen. Zusammen mit einem Kollegen gründete er im April 2003 die jetzige Kanzlei. Im Oktober 2003 promovierte Rechtsanwalt Schulze zum Doktor juris. Die Dissertation befasst sich mit der bedingten Haftentlassung aus lebenslanger Freiheitsstrafe.
Im Mittelpunkt seiner juristischen Tätigkeit stehen die Gebiete Strafrecht und Kapitalanlagerecht.
Rechtsanwalt Dr. Schulze ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein.
Da das Bankrecht in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung erlangte, hat Rechtsanwalt Dr. Schulze einen Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet gesetzt. Probleme können hier für Sie als Anleger entstehen, wenn Sie in einen Fonds, beispielsweise einen geschlossenen Immobilienfonds, investiert haben und die Fondsgesellschaft die in Aussicht gestellte Rendite nicht erwirtschaftet oder gar insolvent wird. In den meisten Fällen ist das Geld der Anleger erst einmal weg. Sofern Sie schlecht oder gar auf betrügerische Art und Weise beraten worden sind, steht Ihnen Herr Dr. Schulze juristisch zur Seite. Darüber hinaus können Sie den Rechtsanwalt in Anspruch nehmen hinsichtlich Prospekthaftung, Wertpapieranlage, Aktienanlage, Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht (Probleme der Grundschuldhaftung in Verbindung mit einer Sicherungszweckerklärung), Bürgschaft und im Zusammenhang mit der Erfüllung der einer Bank obliegenden Beratungspflicht beim Abschluss und der Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften, insbesondere auch bei Wertpapiergeschäften und Börsentermingeschäften. Rechtsanwalt Dr. Schulze steht nur für Anleger (Bankkunden) als Interessenvertreter zur Verfügung.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Otto Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto kann zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Dr. Schulze die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich übernimmt Herr Dr. Schulze auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen.
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Dr. Michael Schulze - Roßmarkt 18
97421 Schweinfurt
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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