Dietmar J. Slama

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Slama gründete 1994 eine Bürogemeinschaft mit einem weiteren Kollegen in Esslingen. Die Klientel setzt sich aus Privatleuten, kleineren und mittelständischen Betrieben zusammen.

Beratungstermine werden montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr über das Sekretariat sowie mit Herrn Rechtsanwalt Slama selbst vereinbart. Bei Bedarf bietet der Rechtsanwalt auch Beratungstermine außerhalb dieser Sprechzeiten oder vor Ort beim Mandanten an.

Sie finden die Kanzleiräume in Esslingen in der Fußgängerzone “Pliensaustraße“ gegenüber dem “Paracelsushaus” mit dem darin gelegenen Modegeschäft “Xanaka”. Durch den nahegelegenen Bahnhof und den Busbahnhof besteht ein sehr guter Anschluss an den örtlichen Nahverkehr. Im Übrigen stehen den Mandanten öffentliche Parkplätze auf dem 100 Meter entfernten Parkplatz des Kaufhauses Karstadt zur Verfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dietmar J. Slama
Unterer Metzgerbach 26
73728 Esslingen
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 711 359361
Telefax
+49 711 350668
E-Mail
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Homepage
http://www.anwalt-esslingen.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Dietmar Slama wurde 1960 in Esslingen geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Stuttgart und Esslingen. Von 1990 bis 1992 arbeitete er bei dem großen Bauträger “Siedlungswerk”. 1992 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Danach war er zunächst als freier Mitarbeiter in einer großen Kanzlei mit Schwerpunkt Verkehrsrecht tätig. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Außerdem hat er mehrere Rhetorikseminare besucht, die ihm bei seiner täglichen Arbeit vor Gericht helfen. Rechtsanwalt Slama ist Mitglied des Verkehrsausschusses im Bürgerausschuss, der sich mit verschiedenen verkehrsrechtlichen Belangen der Stadtteile Hegensberg, Liebersbronn, Oberhof und Kimmichsweiler, beschäftigt.

Im Verkehrszivilrecht wird der Jurist hauptsächlich in der Unfallregulierung tätig, das heißt zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Slama führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Slama für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Dietmar Slama in erster Linie in Bußgeldsachen für seine Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Ebenso können Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionen auf Sie zukommen. Vor allem bei einer Trunkenheitsfahrt und einer dadurch bedingten Gefährdung von Personen können Sie von einer Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sein. Entscheidend sind jedoch die Gegebenheiten im Einzelfall sowie die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts. Herr Slama wird Ihren Einzelfall diesbezüglich prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringstmögliches Maß reduzieren.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Rechtsanwalt Slama wird jedoch nicht nur im Erwachsenenstrafrecht tätig, sondern auch im Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung von Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes — “wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” — ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz (JGG), gebunden. Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Zwischen Mieter und Vermieter passiert es leider schnell, dass es noch bei laufendem Mietverhältnis zu Spannungen kommt. Rechtsanwalt Slama berät sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Mieterhöhung, fehlerhafte Betriebskostenabrechnung, Untervermietung oder Fremdnutzung des Mietraumes, Schönheitsreparaturen und Renovierungsmaßnahme, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung und Kaution. Auch bei Zahlungsverzug — sei es, Sie bekommen von Ihrem Mieter kein Geld gezahlt oder Sie sind als Mieter nicht mehr in der Lage, die Miete zu begleichen — steht Ihnen Herr Slama mit Rat und Tat zur Seite.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera).

Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie Bauplanung und/oder Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit von Dietmar Slama nimmt die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Bauwerk und/oder sonstigen Werkleistungen in Anspruch.

Rechtsanwalt Slama übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Herr Slama von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Dietmar Slama wird die notwendigen Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche schnellstmöglich zu realisieren. Wenn es notwendig wird, leitet der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht ein, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erwirken. Mit einem solchen Titel können dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner eingeleitet werden.

Außerberufliche Engagements

Dietmar Slama ist in der Kommunalpolitik, hier im Bürgerausschuss der Stadtteile Hegensberg, Liebersbronn, sowie Kimmichsweiler-Oberhof engagiert.

Er spielt Klarinette, Saxophon und Klavier und liebt ausgedehnte Spaziergänge mit seiner Frau und seinem Hund, soweit es die knapp bemessene Freizeit erlaubt.

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