Rudi Huth

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Rudi Huth gründete seine Kanzlei 1990 in Bernburg an der Saale. Die Kanzleiphilosophie ist in einer konsequenten Ausrichtung an den Bedürfnissen der Mandanten zu sehen.

Zum Mandantenstamm gehören Privatleute und kleine bis mittelständische Unternehmen. Die Spezialisierung auf bestimmte Problemfelder steht im Vordergrund.

Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr.

Sie finden die Büroräume der Kanzlei in der Innenstadt von Bernburg. Durch die zentrale Lage ist eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gewährleistet. Parkplätze sind direkt vor dem Haus ausreichend vorhanden.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Rudi Huth
Steinstraße 18
06406 Bernburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

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+49 (3471) 372237
Telefax
+49 (3471) 372238
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Fachgebiete/Charakteristika

Rudi Huth wurde 1957 in Eutzsch/b. Lutherstadt Wittenberg geboren. Sein Studium der Rechte absolvierte er an der Humboldt-Universität in Berlin. Seit 1990 ist Herr Huth als Rechtsanwalt zugelassen und auftretungsberechtigt vor allen Amts- und Landgerichten in der Bundesrepublik.

Herr Huth ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen, und absolvierte den Fachanwaltslehrgang zum Erbrecht.

Rechtsanwalt Huth ließ sich bewusst als Einzelanwalt in Bernberg nieder. Der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und ständige Erreichbarkeit sind dem engagierten Juristen wichtig.

Rechtsanwalt Rudi Huth berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Baurecht und Verkehrsrecht.

Insbesondere im Familienrecht kann der Volljurist auf eine langjährige erfolgreiche Berufstätigkeit zurückblicken.

Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Herr Huth Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben.

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Huth berät Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht.

Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig.

Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden. Die anwaltliche Beratung durch Rudi Huth hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.