Claudia Birgit Emmermann
Fachgebiete/Charakteristika
Claudia Birgit Emmermann wurde 1978 in Ottweiler geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken absolvierte sie ihr Referendariat in Kaiserslautern. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Frau Emmermann spricht dank eines längeren Aufenthalts in Nancy und Reims fließend Französisch. Außerdem hielt sie sich einige Zeit in einer Kanzlei in London auf und spricht verhandlungssicher Englisch.
Rechtsanwältin Emmermann hat den Kurs zur Erlangung des Titels "Fachanwalt für Verkehrsrecht" bereits mit Erfolg absolviert und ist derzeit mit der erforderlichen Fallsammlung befasst weshalb auf diesem Gebiet ein Schwerpunkt liegt.
Ein Schwerpunkt der Rechtsanwältin liegt im Strafrecht. Dem Strafrecht obliegt die Gesamtheit derjenigen Rechtsvorschriften, die Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnis umfassen, auf ein bestimmtes menschliches Verhalten mit Strafe oder Maßregeln der Besserung und Sicherung zu reagieren. Im Strafrecht unterscheidet man leichtere Delikte (Vergehen) von Verbrechen, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsentzug belegt sind. Das Kapitalstrafrecht beinhaltet alle Straftaten, die sich gegen das Leben richten und als Verbrechen einzuordnen sind. Sind Sie eines Vergehens wie Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei oder Körperverletzung beschuldigt, so ist es ratsam, Rechtsanwältin Emmermann aufzusuchen, um die drohenden Sanktionen durch ihre Strafverteidigung zu minimieren. Darüber hinaus können Sie die Volljuristin in Fällen von Strafvollstreckung, Revision und Berufung betrauen.
Ein Schwerpunkt der Rechtanwältin liegt im Verkehrsrecht. Hier erstreckt sich die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Häufiger Gegenstand im Zivilrecht ist die Unfallregulierung, also die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung. Die anwaltliche Vertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst die Verteidigung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder einem anderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei Problemen, bei denen Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, finden Sie in Frau Emmermann eine kompetente Ansprechpartnerin. Oft handelt es sich hier um eine Trunkenheitsfahrt oder um Unfallflucht, aber auch Körperverletzung oder ein Tötungsdelikt im Straßenverkehr fallen in dieses Gebiet.
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Allgemeine Zivilrecht. Zu den Mandanten zählen sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Alle Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder die Übertragung eines Grundstücks, werden zu diesem Rechtsgebiet gezählt. Frau Emmermann vertritt Sie bei auftretenden Problemen zunächst außergerichtlich. Ist eine Einigung mit dem Vertragspartner nicht möglich, macht sie Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich geltend. Gern ist Ihnen die Rechtanwältin außerdem bei der Vertragsgestaltung behilflich oder überprüft für Sie Vertragsangebote der Gegenseite.
Des Weiteren sind das Allgemeine Vertragsrecht und die Forderungsbeitreibung Schwerpunkte der engagierten Juristin. Das erstgenannte Rechtsgebiet umfasst alle Probleme rund um diverse Vertragstypen wie Kaufvertrag und Dienstvertrag sowie die jeweilige Vertragsgestaltung. Im Forderungseinzug befasst sich Claudia Birgit Emmermann mit der Beitreibung von Forderungen auf allen Rechtsgebieten, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Claudia Birgit Emmermann - Fackelstraße 22
67655 Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (631) 93578
- Telefax
- +49 (631) 69739

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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