Christian Freericks
Kurzprofil
Nach neun Jahren Berufstätigkeit in zwei Rechtsanwaltskanzleien und einem Industrieunternehmen ist Herr Freericks seit Sommer 2002 als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Herr Freericks bietet Beratung, Vertretung und Prozessführung, insbesondere auf den Gebieten Arbeitsrecht, privates Baurecht und allgemeines Vertragsrecht an. Andere Rechtsgebiete werden durch juristische Mitarbeiter oder über Kooperationen mit anderen Kanzleien betreut. Der Mandantenstamm besteht zu etwa gleichen Teilen aus kleinen bzw. mittelgroßen Handwerks- und Industrieunternehmen sowie aus privaten Ratsuchenden.
Die Kontaktaufnahme kann jederzeit, insbesondere in den regelmäßigen Bürozeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr erfolgen. Beratungen außerhalb der regelmäßigen Bürozeiten und in den Räumen der Mandanten erfolgen auf Wunsch.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Christian Freericks
- Zeughausstr. 2
26121 Oldenburg
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (441) 97376-0
- Telefax
- +49 (441) 96416

Fachgebiete/Charakteristika
Nach dem Studium in Bonn und Freiburg legte Herr Freericks das erste juristische Staatsexamen in Freiburg (Br.) ab. Die Referendarausbildung absolvierte er in Oldenburg (Olbg.) und Caracas/Venezuela. Neben dem Referendariat und nach dem zweiten Staatsexamen arbeitete Herr Freericks ab 1993 für ein überregionales Rechtsanwaltsbüro in Bremen. Später folgten Tätigkeiten als Justitiar eines internationalen Industrieunternehmens und als Fachanwalt in zwei weiteren Rechtsanwaltskanzleien. Zur gleichen Zeit schloss er ein Aufbaustudium auf den Gebieten Europa- und Internationales Recht mit einem Magister (LL.M.Eur.) ab.
Fachkenntnis und berufliche Erfahrung setzte bzw. setzt Herr Freericks auch als Lehrbeauftragter für Internationales Wirtschafts- und Vertragsrecht an der Hochschule Bremen, als Leiter einer Referendararbeitsgemeinschaft sowie als Prüfer für das zweite juristische Staatsexamen in Niedersachsen ein.
Die Schwerpunkte der Beratungstätigkeit liegen auf den Gebieten Arbeitsrecht, privates Baurecht und allgemeines Vertragsrecht.
Im Arbeitsrecht berät Herr Freericks sowohl Arbeitnehmer bei allen Fragen, die ihr persönliches Arbeitsverhältnis betreffen, als auch Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung von personellen Umstrukturierungen. Herr Freericks ist berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Im Baurecht vertritt Herr Freericks die Interessen von Bauherren, Architekten und Unternehmen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verträgen, der Finanzierung und in Gewährleistungsfällen. Herr Freericks ist auch hier berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
Durch das Aufbaustudium und Berufserfahrung auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts können Ihre Interessen schließlich auch bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen vertreten werden.
Alle Mitarbeiter der Kanzlei verstehen sich als Dienstleister, die die Mandanten engagiert und persönlich betreuen. Sie sind stets darum bemüht, Ihre Interessen auf der Grundlage eines vertrauensvollen und verlässlichen Mandatsverhältnisses mit bestmöglichem Erfolg zu realisieren.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


