Alexander Grundmann

Kanzlei Grundmann

Fachgebiete/Charakteristika

Alexander Grundmann wurde 1970 in Kellinghusen geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität zu Kiel Jura. Den Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er in Itzehoe, Hamburg und Brüssel. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Juli 2000 war Herr Grundmann bis zu seinem Eintritt in die Kanzlei Grundmann im Mai 2006 als selbständiger Rechtsanwalt in Itzehoe tätig. Alexander Grundmann spricht fließend Englisch und verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Alexander Grundmann bearbeitet Mandate aus dem Arbeitsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht und Mietrecht.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Grundmann im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimmte Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Alexander Grundmann für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Laut Statistik entfallen auf jeden Bundesbürger mehr als zehn Versicherungsverträge. Ihr Inhalt und ihre Auslegung sind häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer. Im Gegensatz zum Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler kann ein unabhängiger Rechtsanwalt eine objektive Beratung gewährleisten, da sein Honorar nicht davon abhängt, ob und in welchem Umfang tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Wichtig für jeden Versicherungsnehmer ist zum einen das Wissen, welche speziellen Probleme sich aus einem Versicherungsvertrag ergeben können, des Weiteren die Möglichkeit der gerichtlichen Abwehr. Besonders zu beachten ist auch, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages und auch bei Schadensanzeige keine falschen Angaben macht. Eine kleine unkorrekte Angabe reicht schon aus, und der Versicherer hat das Recht, den gesamten Vertrag anzufechten und für ungültig zu erklären. Deshalb ist darauf zu achten, dass die eine Angabe nicht einfach nur gemacht wird, um eine etwas kleinere Prämie zahlen zu müssen. Lassen Sie sich bei versicherungsrechtlichen Problemen von Rechtsanwalt Alexander Grundmann beraten und vertreten.

Des Weiteren übernimmt Rechtsanwalt Alexander Grundmann Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder eine Modernisierungsmaßnahme müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Alexander Grundmann berät und vertritt Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Mietrechts vom Mietvertrag bis zur Kündigung und zum Räumungsprozess.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Alexander Grundmann
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Spezialitäten

Rechtsanwalt Alexander Grundmann ist seit 2004 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” und seit 2006 berechtigt die Bezeichnung "Fachananwalt für Bau- und Architektenrecht" zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse sind zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften aus Arbeitszeitrecht und Arbeitsschutzrecht, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, also insbesondere der Tarifverträge und der Betriebsvereinbarungen. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig. Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts gehören die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, Einhaltung des Nachweisgesetzes, Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierher Streitigkeiten über Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts stehen Fragen der Geltung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung und die Erstellung von Betriebsordnungen und Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Im Sinne seiner Mandanten versucht Herr Grundmann den Streit zu versachlichen, um ihn zu lösen.

Des Weiteren spezialisierte sich Herr Grundmann auf das Baurecht und Architektenrecht. Bauwerke sind keine Standardprodukte. Verbunden mit ihrer individuellen technischen Realisierung ergeben sich komplexe rechtliche Fragestellungen. Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten sind oft unklar, technische Leistungsänderungen bringen Mehrkosten mit sich, Bauzeitstörung und Mängelansprüche führen zum Streit. Rechtsanwalt Alexander Grundmann unterstützt Sie bei der Gestaltung von Bauvertrag, Bauträgervertrag und Architektenvertrag und berät Sie baubegleitend. Im Übrigen setzt er Ihre vertraglichen Ansprüche durch, notfalls auch streitig vor Gericht. Herr Grundmann verfügt insbesondere über Erfahrungen zu folgenden Problemstellungen: Honorarstreitigkeiten, Prüffähigkeit der Schlussrechnung, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Vergütung bei Mehrfachplanung und bei geänderter Planung oder bei Anspruch auf ein zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit.

Rechtsanwalt Alexander Grundmann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).