Gunnar Grundmann
Fachgebiete/Charakteristika
Gunnar Grundmann wurde 1973 in Kellinghusen geboren. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel absolvierte Herr Grundmann eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann mit dem Schwerpunkt Außenhandel. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Schleswig-Holstein. Der Jurist war vier Monate für ein Anwaltsbüro in Brasilien tätig, bevor er 2005 in die Kanzlei Grundmann eintrat. Herr Grundmann, 2005 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch und Portugiesisch. Außerdem verfügt er über Grundkenntnisse in Spanisch und Französisch.
Rechtsanwalt Gunnar Grundmann betreut in der Kanzlei Grundmann die Referate Familienrecht, EDV-Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Verkehrsrecht.
Gunnar Grundmann berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, Fragen zum Versorgungsausgleich sowie einen Ehevertrag vor, zu Beginn und während der Ehe zu gestalten. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt der Bestrebungen. Herr Grundmann klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Das EDV-Recht umschreibt die rechtlichen Konstellationen, die mit der elektronischen Datenverarbeitung und den damit verketten Rechtsgeschäften entstanden sind. Zunächst findet sich in diesem Bereich klassisches Recht wieder, zum Beispiel wenn sich zwei Parteien über den Vertragsschluss eines Software-Kaufvertrages streiten. Des Weiteren wirkt sich die neue Technik aber auch bei der Vertragsentwicklung aus, da durch ihre Komplexität häufig Fehler oder einfach nur Regelungslücken bei der Vertragsgestaltung entstehen. Gerade in diesem Bereich ist es oftmals von entscheidender Bedeutung, eine Vertragsgestaltung zu finden, der man die genauen Leistungspflichten der Parteien entnehmen kann, da so eine gerichtliche Auseinandersetzung und die damit entstehenden Kosten häufig vermieden werden können. Hier ist Rechtsanwalt Gunnar Grundmann für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Herr Grundmann vertritt seine Mandanten im Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Dies gilt für die Ausarbeitung von maßgeblichen Verträgen (Arbeitsvertrag, Sozialplan et cetera) und auch für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag). Besonders im Arbeitsrecht gilt es, eine für alle Beteiligten tragfähige Regelung zu finden — sei es außergerichtlich oder gerichtlich —, um den Betriebsfrieden nicht zu stören oder ihn wiederherzustellen. Herr Grundmann verfügt insbesondere über Kenntnisse über die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und der Vereinbarung von kapazitätsorientierten Arbeitsverträgen, die es den Beteiligten ermöglichen, flexibel auf einen unterschiedlichen Arbeitsanfall zu reagieren.
Die Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Gunnar Grundmann im Bereich Handelsrecht umfasst die Problembereiche Unternehmensrecht, Rechtsschutz des Unternehmens, Prokura und Handelsvollmacht, Angelegenheiten aus dem Handelsvertreterrecht inklusive Handelsvertretervertrag (Ausfertigung und Prüfung), Vertragsverletzung, Kündigung des Handelsvertretervertrages und Geltendmachung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs einschließlich Provision sowie Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Das Gesellschaftsrecht hat die Aufgabe, dem Unternehmer als Gesellschafter und Manager optimale Möglichkeiten zur Umsetzung und Steuerung der von ihm betriebswirtschaftlich und organisatorisch gewählten Unternehmensform zu eröffnen. Dazu bietet es für alle Größenordnungen von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bis zur börsennotierten Publikumsgesellschaft eine Vielzahl von Organisationsformen. Rechtsanwalt Gunnar Grundmann nutzt den daraus folgenden Gestaltungsspielraum zur Anpassung der Unternehmensstruktur an die individuellen Bedürfnisse seiner Mandanten. Bestehende Unternehmen und Unternehmensgruppen berät er bei der Umgestaltung und Weiterentwicklung ihrer rechtlichen Verfassung. Damit ermöglicht Herr Grundmann die Anpassung an geänderte betriebswirtschaftliche, organisatorische, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen und nimmt am Prozess einer dynamischen Unternehmensentwicklung unterstützend teil. Besonders anspruchsvoll ist seine Arbeit an innovativen Gestaltungszielen, wie zum Beispiel die grenzüberschreitende Fusion von Aktiengesellschaften, Entwicklung und Implementierung gesellschaftlicher Mischformen — wie GmbH & Co KGaA oder ausländische Kapitalgesellschaft & Co KG, AG & Co — oder die Vorbereitung und Durchführung mediengestützter Aktionärshauptversammlungen.
Im Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Gunnar Grundmann hilfreich zur Seite. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Rechtsanwalt Gunnar Grundmann zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Er muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr).
Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche, etwa Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. Auch in diesen Bereichen steht Ihnen Gunnar Grundmann gerne hilfreich zur Seite. Wenn Sie wissen möchten, was für Konsequenzen Ihr letzter Verkehrsverstoß wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer haben kann, nutzen Sie den Service von Herrn Grundmann.
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