Reinhard Grupp

Fachgebiete/Charakteristika

Reinhard Grupp wurde 1952 in Bad Homburg geboren. Der 1977 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sein Referendariat leistete er in Hanau. Die Ernennung zum Notar erhielt er 1988. Bevor er 2003 in die heutige Kanzlei Adolph, Grupp, Heidt & Kollegen eintrat, war Rechtsanwalt und Notar Reinhard Grupp dreißig Jahre als selbständiger Rechtsanwalt in Bad Nauheim und Friedberg tätig. Der Jurist spricht fließend Englisch und gut Französisch. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt und Notar Reinhard Grupp übernimmt Mandate aus dem Arbeitsrecht und dem Strafrecht. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Sollte kein Spezialist in der Kanzlei Adolph, Grupp, Heidt & Kollegen verfügbar sein, arbeitet sich Herr Grupp in jedes Rechtsgebiet ein, das zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig ist.

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse ist zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dazu einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften des Arbeitszeitrechts und des Arbeitsschutzrechts, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, also insbesondere der Tarifverträge und der Betriebsvereinbarungen. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig.

Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts zählen die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, Einhaltung des Nachweisgesetzes sowie die Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierher Streitigkeiten über Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Im kollektiven Arbeitsrecht stehen Fragen der Geltung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung und die Erstellung von Betriebsordnungen und Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Im Sinne seiner Mandanten versucht Herr Grupp den Streit auf eine sachliche Ebene zu bringen, um ihn zu lösen.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung des Mandanten ist dabei regelmäßig die frühzeitige Beauftragung des Verteidigers, da Strafverfahren oft nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden werden. Vielmehr werden die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, also im Zeitpunkt des Einsetzens erster polizeilicher Tätigkeit gestellt. Hier ist es das Ziel der Verteidigung, eine Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer Anklageerhebung gegen den Mandanten zu betreiben. Erfolgsoptimierte Interessenvertretung des Mandanten im Strafverfahren setzt daher im Ermittlungsverfahren ein. Im Strafprozess selbst ist die Zielrichtung engagierter Strafverteidigung — neben dem Freispruch —, die Strafsanktion für den Mandanten möglichst gering zu halten. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Reinhard Grupp.


 

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Außerberufliche Engagements

Herr Grupp ist Kreisvorsitzender der Leichtathletikabteilung Wetterau-Kreis. Im Übrigen war er jahrlang im Leichtathletikverband tätig.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de