Michael Metzner

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Metzner, 2003 gegründet, ist in der östlichen Innenstadt Erlangens im Zollhausviertel, zwischen Universität und der Hauptverwaltung der Firma Siemens. In der Luitpoldstraße und Bismarckstraße gibt es kostenpflichtige Kurzparkzonen, in der Stubenlohstraße zudem einige kostenlose Kurzzeitparkplätze (mit Parkscheibe). Die Haltestellen “Stubenlohstraße” und “Zollhaus” sind in unmittelbarer Nähe, ein Taxistand ist am Zollhaus.

Für die Terminabsprache gibt es keine festen Zeiten. Bei der Terminvereinbarung werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb der üblichen Bürozeiten, am Wochenende sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Metzner
Stubenlohstr. 8
91052 Erlangen
Bayern
Deutschland

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+49 (9131) 204676
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+49 (9131) 979873
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http://www.kanzlei-metzner.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Metzner, geboren 1972 in Nürnberg, studierte in Erlangen Jura. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg legte er 1999 das zweite juristische Staatsexamen ab. Er ist seit Jahren auf dem Gebiet Wirtschaftsrecht tätig. Bevor er im Januar 2000 als Rechtsanwalt zugelassen wurde, war Herr Metzner zunächst drei Jahre lang als Syndikusanwalt für eine börsennotierte Aktiengesellschaft in der Multimediabranche tätig. Damit verfügt er über breite Erfahrungen im Bereich unternehmerischer Rechtsprobleme, auch im Hinblick auf seine Mandanten im Ausland. Michael Metzner korrespondiert bei Bedarf in Wort und Schrift in fließendem Englisch. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Michael Metzner übernimmt Ihren Fall aus dem Urheberrecht (gewerblicher Rechtschutz), Internetrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Denkmalschutzrecht.

Zum Urheberrecht gehören die Urheberpersönlichkeitsrechte und die Verwertungsrechte. Hinzu kommen verwandte Schutzrechte. Urheberrechtlich relevante Leistungen werden von Schriftstellern, Journalisten, Komponisten, Fotografen, bildenden Künstlern, Grafikern, Architekten, Regisseuren, Wissenschaftlern, Programmierern und sonstigen Kreativen erbracht. Es gilt der Grundsatz, dass es dem Schöpfer selbst überlassen bleibt zu entscheiden, wie, wann und in welcher Form ein Werk veröffentlicht wird und in welchem Umfang es vom Nutzer verändert werden darf. Beim Geltendmachen von Ansprüchen und bei Nutzungshandlungen ist zunächst zu klären, ob tatsächlich eine urheberrechtlich relevante Leistung vorliegt und wer Berechtigter ist. Bei der Vertragsgestaltung ist auf die Rechteeinräumung entsprechend des Vertragszwecks und eine lückenlose Rechtekette zu achten.

Rechtsanwalt Michael Metzner ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Ausgebildet in diesem Rechtsgebiet wurde er im universitären Wahlfach und bei einer spezialisierten Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Michael Metzner war ferner für eine entsprechend ausgerichtete Anwaltskanzlei tätig und arbeitete an einer Kommentierung des Bayerischen Mediengesetzes mit. Daneben nimmt er seit 1997 regelmäßig an Arbeitssitzungen des Instituts für Urheber- und Medienrecht teil. Im Übrigen verfasst Herr Metzner regelmäßig juristische Beiträge für den “Zentralnerv”, eine Musikzeitung.

Das Internetrecht befasst sich mit der rechtlichen Beurteilung all jener Sachverhalte, die sich aus dem Umgang der Internetteilnehmer miteinander ergeben. Der besonderen Struktur und den technischen Möglichkeiten des Internets ist es geschuldet, dass herkömmliche Rechtsauffassungen bei der Anwendung auf Sachverhalte im Onlinebereich modifiziert werden müssen. Das ergibt sich in erster Linie aus der Möglichkeit, Inhalte, die im Internet zugänglich sind, ohne weiteres weltweit abrufen zu können. Das Internet ist durch eine schnelle technische Entwicklung und der Tendenz zur Globalisierung geprägt. Sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte werden zunehmend im Internet abgewickelt. Dabei sind europäische und internationale Regelungen zu beachten. Neben den allgemeinen Gesetzen gelten vor allem der Mediendienste-Staatsvertrag, das Teledienstegesetz sowie die Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gerade die immer populärer werdenden Online–Auktionsbörsen wie zum Beispiel Ebay werfen immer wieder Haftungsfragen auf, die dieses neue Tätigkeitsfeld für Rechtsanwalt Metzner interessant machen.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Metzner im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Metzner für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Indem Ihr Arbeitsvertrag vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorausschauend gefertigt oder überprüft wird, können Probleme zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können.

Rechtsanwalt Michael Metzner unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung, er überprüft die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung oder ein eventuelles Aufhebungsangebot und hilft dabei, einen Abwicklungsvertrag unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Problempunkte zu formulieren. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Metzner in dem für beide Parteien empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.

Im Denkmalschutzrecht werden unter anderem folgende Fragen behandelt:

  • Ist das Objekt unter Denkmalschutz zu stellen?
  • Gibt es hierfür eine Entschädigung?
  • Welche Konsequenzen hat die Unterschutzstellung als Denkmal?
  • Welche Kosten entstehen dadurch?
  • Wer muss diese Kosten tragen?
  • Welche (baulichen) Veränderungen dürfen vorgenommen werden?

Im Übrigen geht es um die Veränderungen des Erscheinungsbildes, die (teilweise) Beseitigung des Denkmales, seine Instandsetzung, Veränderung oder Nutzungsänderung. Rechtsanwalt Michael Metzner berät Sie vor und während Genehmigungsverfahren sowie im Hinblick auf Auskunftspflicht und Duldungspflicht oder Möglichkeiten der öffentlichen Förderung. Der Jurist war als Referendar bei der Denkmalschutzbehörde tätig. Heute ist er im Bereich Denkmalschutzrecht auch für Vereine aktiv.

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