Dr. Georg Eisenmenger

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Eisenmenger & Marsch wurde 1980 von Herrn Dr. Georg Eisenmenger gegründet.

Die Büroräume liegen am Stadtrand von Erlangen direkt neben dem Hotel Mercure an der Ausfahrt der A73 und sind hervorragend mit dem Bus zu erreichen. Als Autofahrer können Sie die nur für Mandaten der Rechtsanwaltskanzlei zur Verfügung stehenden Stellplätze direkt vor der Haustür in Anspruch nehmen.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr vereinbart das Sekretariat der Kanzlei Beratungstermine. Bei Bedarf bieten die Rechtsanwälte auch Termine außerhalb dieser Zeiten und Hausbesuche an.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Georg Eisenmenger
Bayreuther Str. 41
91054 Erlangen
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (9131) 202055
Telefax
+49 (9131) 202054
Homepage
http://www.rechtsanwaelte-erlangen-burgebrach.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Georg Eisenmenger wurde 1944 in Oberschlesien geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er in an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg, an der Freien Universität in Berlin und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Dem Jurastudium folgten der Referendardienst in München und die Promotion. Herr Dr. Eisenmenger besucht regelmäßig Fortbildungen des Deutschen Anwaltvereins und ist Mitglied im Erlanger Arbeitsverein.

Der Volljurist ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und kann Spanisch fließend, da er in Spanien aufgewachsen ist.

Im Familienrecht ist Herr Dr. Eisenmenger insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss einer Vereinbarung auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich in einem Scheidungsverfahren und Alternativen

Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Dr. Eisenmenger hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Dr. Eisenmenger führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Dr. Eisenmenger für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern und Architekten. Zeigen sich schon während der Bauausführung Mängel an der Bausache (fehlerhaftes Material, Wasser im Keller), ist der Rat eines Fachmanns notwendig. Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger steht seinen Mandanten bei der Klärung von Verursachung, Umfang und Verantwortlichkeit (durch Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler oder Bauausführungsmängel) sowie bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite.

Zudem ist es stets ratsam, Abrechnungen, Bauvertrag, Baubetreuungsvertrag und Architektenvertrag von einem Juristen überprüfen zu lassen. Bauhandwerker, die mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen haben, können sich ebenfalls bei Herrn Dr. Eisenmenger Rat holen. Auch die Einhaltung der Grundsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Durchsetzung offener Architekten-Honorarforderungen werden im privaten Baurecht geregelt.

Viele Mandanten wenden sich an die Kanzlei bereits bevor sie ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis eingehen, damit entweder ein entsprechender Vertrag gestaltet oder ein bereits vorhandener Vertrag überprüft werden kann. Dies ist sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer sinnvoll, denn häufig werden in der Praxis Formularverträge benutzt, die der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr entsprechen. Immer wieder sind auch Arbeitszeugnisse Inhalt von Anfragen. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Zeugnisse schreiben und lesen eine Wissenschaft für sich ist. Die Arbeitgeber sind bemüht, möglichst “gerichtsfeste” Beurteilungen zu erstellen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Hierbei ist Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger gern behilflich. Für den Arbeitnehmer empfiehlt sich in jedem Fall eine Überprüfung durch einen Juristen, denn so manch harmlos klingende Klausel entpuppt sich bei genauer Betrachtung als böse Falle.

Einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen, die häufig fehlerbehaftet und damit angreifbar ist. Nur in Ausnahmefällen — beispielsweise Beleidigung, Diebstahl oder sexuelle Belästigung — kann auf die Abmahnung verzichtet werden. Formulierungshilfen bei der Gestaltung von Abmahnungen einerseits und das Prüfen und Abwehren erhaltener Abmahnungen andererseits sind deshalb oft Gegenstand der juristischen Arbeit.

Wird das Arbeitsverhältnis durch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung beendet, so bleibt vielfach nur der Gang vor das Arbeitsgericht, wobei für den Arbeitnehmer häufig eine recht hohe Abfindung ausgehandelt werden kann. Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.

Eine sinnvolle Altnernative zur Kündigung stellt häufig ein Aufhebungsvertrag dar, den die arbeitsvertraglichen Parteien schließen können. Ob der Vertrag im Einzelfall sinnvoll ist, ergibt sich erst nach einem persönlichen Gespräch.

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Herr Dr. Eisenmenger unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Durchsetzung sowie Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.