Martin Ertingshausen
Fachgebiete/Charakteristika
Martin Ertingshausen wurde 1971 in Frankfurt am Main geboren. Bereits während seiner juristischen Ausbildung war er in der Kanzlei tätig. Seit 1998 ist Herr Ertingshausen als Rechtsanwalt zugelassen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Mietrecht. Er vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen Fragen, die sich während eines bestehenden Mietverhältnisses ergeben können, zum Beispiel wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist oder ein Mangel an der Mietsache eingetreten ist. Auf der Vermieterseite geht es häufig um die Betreibung ausstehender Mietzahlungen, um die ordnungsgemäße Kündigung bei weiterem Zahlungsverzug oder anderen Kündigungsgründen, etwa bei andauernder Ruhestörung durch den Mieter. Soll das Mietverhältnis beendet werden, wird in der Regel darüber gestritten, wer zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet ist oder wann die Kaution zurückgezahlt werden muss. Zunächst ist Herr Ertingshausen immer darum bestrebt, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Scheitert dieser Versuch, vertritt er Ihre Interessen in einem gerichtlichen Verfahren.
Im Strafrecht vertritt der Rechtsanwalt als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger Mandanten, denen eine Straftat vorgeworfen wird. Neben dem Erwachsenenstrafrecht stellt dabei das Jugendstrafrecht (JGG) einen Schwerpunkt dar. Doch auch als Opfer oder Zeuge einer Straftat kann man sich anwaltlich vertreten lassen. Herr Ertingshausen informiert Sie gern über die Möglichkeiten und Voraussetzungen, die an einen Zeugenbeistand oder eine Nebenklage geknüpft sind. Typische Delikte in der täglichen Arbeit sind Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht, Eigentumsdelikte wie Diebstahl oder Raub sowie Körperverletzung.
Schließlich übernimmt Martin Ertingshausen Fälle aus dem Allgemeinen Zivilrecht. Darunter fallen die Verträge des täglichen Lebens, etwa der Handyvertrag, der Kaufvertrag bei Ebay oder ein Autokauf, aber auch Werkverträge, wie sie in der Regel zwischen Handwerkern und deren Auftraggebern geschlossen werden. Herr Ertingshausen übernimmt auf Wunsch die Forderungsbeitreibung für Firmen bei deren Kunden.
Doch auch das gesamte Schadensersatzrecht, insbesondere das Verkehrszivilrecht und die Unfallregulierung gehört hierzu. Nach einem Unfall überprüft Herr Ertingshausen, ob ein Anspruch auf Ersatz der Schäden am Fahrzeug, auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall besteht und macht diesen notfalls gerichtlich geltend.
Außerdem übernimmt der Rechtsanwalt solche Mandate, die dem Sozialrecht zuzuordnen sind. Dazu zählen das Schwerbehindertenrecht, das Betreuungsrecht, das Krankenversicherungsrecht sowie das Rentenrecht. Überwiegend lassen sich jedoch Mandanten beraten, die Fragen zu Arbeitslosengeld und Hartz IV haben. Wird eine Leistung nicht bewilligt, obwohl der Mandant einen Anspruch darauf hat, betreut Sie der Martin Ertingshausen sowohl in behördlichen Widerspruchsverfahren als auch in einem sich daran anschließenden Verfahren vor dem Sozialgericht.
Herr Ertingshausen vertritt Sie zudem im Verwaltungsrecht gegenüber den zuständigen Behörden. Gern berät Sie der Rechtsanwalt, wenn Sie einen Bescheid einer Behörde erhalten haben, gegen den Sie vorgehen möchten. Da die Regelungsbereiche des Verwaltungsrechts sehr umfangreich sind, ist eine eindeutige Einordnung häufig schwer. Daher seien als Beispiele das Ausländerrecht, das Beamtenrecht, das Gewerberecht und das Schulrecht genannt. Auch, wenn Sie Fragen zum Wehrdienst oder Zivildienst haben, kann Ihnen Herr Ertingshausen weiterhelfen.
Im Bedarfsfall vertritt Rechtsanwalt Ertingshausen den Notar Zühlsdorf als amtlich bestellter Vertreter.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Martin Ertingshausen
- Frankfurter Str. 24
63150 Heusenstamm
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (6104) 3371
- Telefax
- +49 (6104) 67109

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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