Sabine Gruber-Galle

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Frau Gruber-Galle ist seit 1985 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie war zunächst am Amts- und Landgericht Essen tätig und hat dort in einer Anwaltssozietät die familienrechtlichen Mandate bearbeitet. Sie blickt damit auf eine über 20-jährige Erfahrung im Familienrecht zurück. 1993 gründete sie die Kanzlei in Bornheim. Seit 2001 ist sie Fachanwältin für Familienrecht.
Frau Gruber-Galle ist neben dem Familienrecht auch auf den Gebieten des Erbrechts, Adoptionsrechts und Verkehrsunfallrechts tätig.
Erste Besprechungstermine vereinbart Frau Gruber-Galle nach Möglichkeit selber, um sich vorab einen Überblick über die Problemstellung zu verschaffen, damit die Besprechung effizient durchgeführt werden kann. Besprechungstermine können auf Wunsch auch in den Abendstunden vereinbart werden.
Die Rechtsanwältin betreut die Mandanten von der Annahme des Mandats bis zum Abschluss persönlich. Sie legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und darauf, dass ihr Handeln für den Mandanten / die Mandantin  jederzeit transparent ist.
Die Kanzlei ist von Bonn, Köln und Wesseling mit der Straßenbahnlinie 16 zu erreichen ( 2 Minuten Fußweg ), mit dem KFZ von Bonn und Wesseling in zehn Minuten, von Köln in ca. 30 Minuten. Vor dem Haus stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Frau Gruber-Galle ist berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Frau Gruber-Galle spricht fließend Englisch.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Sabine Gruber-Galle
Heisterbacher Str. 160
53332 Bornheim
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2222) 951070
Telefax
+49 (2222) 951071
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.Gruber-Galle.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

1.) Familienrecht
Die Rechtsanwältin arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts. Das betrifft vornehmlich Ehescheidungen sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen.
Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und in Folge dessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind.
Frau Gruber-Galle berät Sie umfassend zu Scheidungsfolgenvereinbarungen, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeuten. Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle Unterhaltsangelegenheiten und Kindschaftssachen. Dies betrifft zum Beispiel die Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater sowie Sorgerechtsverfahren, Umgangsregelungen und Vaterschaftsfeststellungen bzw. Vaterschaftsanfechtungen. Zum Fachgebiet von Rechtsanwältin Gruber-Galle gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Altersvorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.

2.) Erbrecht
Rechtsanwältin Gruber-Galle berät und vertritt Sie auch auf dem Gebiet des Erbrechts.
Das betrifft zum einen Regelungen, die das eigene Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Hier gilt es zunächst, sich über die Rechtslage informieren zu lassen, insbesondere bei familiären Besonderheiten wie zum Beispiel Kinder aus verschiedenen Ehen/Verbindungen.
Falls angebracht kann Frau Gruber-Galle Sie bei der Errichtung eines Testaments unterstützen bzw. ein solches mit Ihnen verfassen oder einen notariell zu beurkundenden Vertrag entwerfen.
Nach dem Erbfall müssen der Alleinerbe, der Miterbe oder der Pflichtteilsberechtigte oft zunächst erst feststellen, worin das Erbe besteht. Dazu müssen Auskünfte, gegebenenfalls gerichtliche, eingeholt erden. Eine Erbengemeinschaft muss auseinander gesetzt werden.

3.) Adoptionsrecht
Frau Gruber-Galle berät und vertritt Sie auch auf allen Gebieten des Adoptionsrechts, sei es eine Stiefkind-Adoption, eine Erwachsenen-Adoption  oder Auslandsadoption nach dem Haager Übereinkommen. Bei letzterem hat Frau Gruber-Galle auch eigene persönliche Erfahrungen.

4.) Verkehrsunfallrecht
Frau Gruber-Galle unterstützt Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen in Folge von Verkehrsunfällen. Oftmals kennen die Geschädigten nicht alle ihre Ansprüche und unterlassen in folge dessen, diese bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Wenn kein eigenes Verschulden am Verkehrsunfall vorliegt muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch sämtliche Kosten des Anwalts tragen. Bei einem teilweisen Verschulden müssen die Anwaltkosten in entsprechender Höhe übernommen werden. Es empfiehlt sich in Folge dessen, möglichst frühzeitig nach einem Verkehrsunfall, an dem man nicht oder nur teilweise schuld ist, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin aufzusuchen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de