Christine Buhr

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1990 gegründet und ist auf die Tätigkeitsschwerpunkte FAMILIENRECHT und ERBRECHT spezialisiert.

Christine Buhr wurde 1959 in Neuwied /Rhein geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München. Schon während des Studiums war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig und erhielt ein leistungsabhängiges Stipendium an der London School of Economics. Ihr Referendariat absolvierte sie in München und Augsburg. Seit 1990 als Rechtsanwältin zugelassen, erwarb sie Ihre Berufserfahrung als selbständige Anwältin, Mitarbeiterin einer großen Kanzlei in Augsburg und seit 1997 in eigener Kanzlei. Seit 2000 ist Frau Buhr auch Fachanwältin für Familienrecht. Der Erwerb der Fachanwaltschaft für Erbrecht ist in Vorbereitung.

Frau Christine Buhr ist am Landgericht Augsburg zugelassen und berechtigt, an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.  Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DeutschenAnwaltverein und im Deutschen Juristinnenbund.

Termine vergibt Rechtsanwältin Buhr stets persönlich. Die individuellen Bedürfnisse der Mandanten werden berücksichtigt, auch abends oder am Wochenende.  Dienstleistung für den Mandanten heißt auch, fast jederzeit (von 8-20 h) erreichbar zu sein, z.B. durch Rufweiterschaltung auf das persönliche Mobiltelefon. So kann auch in Notfällen sofort Beistand geleistet werden.

Bei Bedarf sind Hausbesuche selbstverständlich.

Die Kanzleiräume  befinden sich in einem Bürogebäude am Fuggerplatz und sind  behindertengerecht erreichbar. Vor dem Gebäude stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Der Bahnhof ist durch öffentliche Verkehrsmittel oder in 10 Minuten zu Fuß zu erreichen; Kaufering liegt an der A 96, und an der B17 so dass für eine gute Anbindung nach  München/Lindau  und Augsburg gesorgt ist.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Christine Buhr
Donnersbergstrasse 25
86916 Kaufering
Bayern
Deutschland

Telefon
0 81 91 / 60 78
Telefax
0 81 91 / 96 88 52


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Im Fachgebiet FAMILIENRECHT übernimmt die Anwältin die  Ehescheidung und die damit zusammenhängenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgesachen. Sie steht ihren Mandanten bei der Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen zur Seite, und kämpft für sie in Fragen des Kindesunterhalts, Ehegattenunterhalts und Elternunterhalts. Der Zukunftssicherung der Betroffenen gilt ihre besondere Aufmerksamkeit, z.B. bei der Regelung der Vermögensauseinandersetzung, der Regelung der Rechte an der Ehewohnung, dem Hausrat, dem Zugewinnausgleich und anderen güterrechtlichen Fragen sowie dem Versorgungsausgleich. Auch die Durchsetzung von Ansprüchen in der Vollstreckung gehört zum Angebot der Kanzlei.

Für die Vermögens- und Finanzplanung wird die Überprüfung von Unternehmensbewertungen und die Einkommensermittlung bei Selbständigen übernommen. Oft ist eine vorsorgliche Rechtsgestaltung durch Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen  und Eheverträge ratsam. 

Für Nichteheliche Partnerschaften werden vorsorgende Partnerschaftsverträge und, für den Streitfall, Auseinandersetzungsverträge erarbeitet.

Wenn Scheidungsparteien auch Eltern sind, engagiert sich die Rechtsanwältin besonders für das Wohl der Kinder und die Erhaltung des Familienfriedens. In diesem sensiblen Familienbereich hilft sie, Lösungen für das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils zu finden oder gerichtlich durchzusetzen.

Im Fachgebiet ERBRECHT verwendet Rechtsanwältin Buhr große Sorgfalt auf die vorsorgende Rechtsgestaltung. Die Beratung in allen Fragen der Nachfolgeregelung und Nachfolgeplanung, die Testamentsgestaltung, Entwürfe für Erb- und Pflichtteilsverträge, gemeinschaftliche Testamente, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden sorgfältig auf die individuellen Bedürfnisse abgestellt.

Die Kanzlei legt Wert auf individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen und verkauft keine schnellen Formulare.

Nach dem Erbfall kommt es fast unvermeidlich zu Spannungen und Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen, wirklichen Erben und den Enterbten, die vielleicht Pflichtteilsansprüche haben (Kinder und Eltern, Ehegatten). Die Rechtsanwältin Buhr vertritt die Interessen der Betroffenen z.B. im Erbscheinsverfahren  und sichert ihre Ansprüche auch im Klageweg. Oft sind strategische Überlegungen und Berechnungen anzustellen, ob nicht eine Erbschaftsausschlagung, eine Beschränkung der Erbenhaftung, eine Sicherung des Nachlasses durch Pflegschaft oder eine Nachlassinsolvenz anzuraten sind.

Die Philosophie der Kanzleiinhaberin hat sich der individuellen, sehr persönlichen und vertraulichen Betreuung ihrer Mandanten verschrieben. Es werden deshalb nur so viele Mandate angenommen, wie sich dies nach dem hohen Qualitätsanspruch für den einzelnen Mandanten vertreten lässt.  Dieser Qualitätsanspruch wird u.a.  durch  konsequente Spezialisierung und die Führung und den Erwerb von Fachanwaltstiteln sowie laufende Fortbildung dokumentiert. Die Kanzlei verfügt über ein Netzwerk von Kooperationspartnern und Fachleuten in Spezialgebieten und für besondere  wirtschaftliche und steuerliche Fragen. Es besteht eine Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Klaus Grisebach, Kaufbeuren (www.goetzundpartner.de).

Die Rechtsanwältin nimmt sich Zeit für ihre Mandanten, kann offen und aktiv zuhören und nimmt den Menschen hinter dem „Mandanten“ wahr.

Aufgrund ihrer Kenntnisse in Verfahren und Methoden der Mediation kann sie ihre Klienten auch durch dieses  besondere Verfahren zu Erzielung zukunftsorientierter außergerichtlicher Lösungen zur Erhaltung oder Wiedergewinnung des Familienfriedens führen.

Soweit notwendig, werden gerichtliche Verfahren  energisch geführt mit dem Ziel, den Prozeß für den Mandanten zu gewinnen.

Für Christine Buhr ist anwaltliche Tätigkeit Berufung. Sie hat Freude daran und sieht in der Lösung persönlicher Probleme ihrer Mandanten eine Herausforderung. Ihre Stärken liegen im Verhandlungsgeschick und hoher Kompetenz im Umgang mit Menschen. Oberstes Ziel ist die Zufriedenheit der Mandanten, für die zukunftsorientierte und interessengerechte Ergebnisse erzielt werden.

Die Vergütung der Rechtsanwältin richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach freier Vereinbarung. Das offene Gespräch über Geld zu Beginn des Mandats liegt im Interesse beider Seiten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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