Oliver Bohn

Fachgebiete/Charakteristika

Oliver Bohn wurde 1973 in Freiberg geboren und studierte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Das anschließende Referendariat absolvierte er am OLG Naumburg. Er ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt und spricht fließend Englisch.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Bohn ist das private Baurecht. Bearbeitet werden hier insbesondere Fragestellungen im Zusammenhang mit Neubauten oder Umbau von privaten Gebäuden, soweit es zu Meinungsverschiedenheiten oder einem Rechtsstreit zwischen Bauherr und Bauunternehmen oder Architekten kommt. Hierbei bilden die Durchsetzung von Ansprüchen auf Werklohn von kleinen und mittleren Baufirmen und Handwerksfirmen gegenüber selbigen Auftraggebern den Schwerpunkt, ebenso die Durchsetzung von offenen Honorarforderungen beauftragter Architekten nach den Vorgaben des BGB und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Auf Seiten der Bauherren und Auftraggeber bearbeitet Rechtsanwalt Bohn insbesondere die Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Falle von Baumängeln. Hierbei steht er seinen Mandanten beratend bei der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang von Baumängeln sowie der Durchsetzung sich hieraus ergebender Ansprüche (Schadenersatzanspruch, Mangelbeseitigungsanspruch, Minderung) zur Seite.

Rechtsanwalt Oliver Bohn übernimmt auch Mandate aus dem Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Herr Bohn berät und vertritt Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Mietrechts vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Kündigung und zum Räumungsprozess.

Ein weiteres Gebiet, auf dem sich Herr Bohn umfangreich auskennt, ist das gewerbliche Mietrecht, das wesentlich individueller gestaltet werden kann. Für die Anmietung von Gewerberaum wird in der Regel ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter geschlossen. Der Mietvertrag und die verhandelte Miethöhe haben erheblichen Einfluss auf Ihre Fixkosten. Daher sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig von Rechtsanwalt Bohn prüfen lassen. Wichtiger Bestandteil eines Gewerbemietvertrages ist die Mietdauer und somit die Frage, ob man einen Vertrag auf unbestimmte Dauer oder für einen befristeten Zeitraum abschließt. Ein befristeter Mietvertrag kann in der Regel bis zum Ende der Laufzeit nicht gekündigt werden. Hier sind auch die jeweils festgelegten sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Ein Mietvertrag über eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bedarf zudem der Schriftform für seine Wirksamkeit.

Zu den weiteren Schwerpunkten des Rechtsanwalts zählt das allgemeine Zivilrecht. Herr Bohn berät sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Die Beratung umfasst unter anderem die Bereiche Kaufrecht und Werkvertragsrecht sowie das Recht der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Besondere Verträge sind der Bauvertrag und der VOB-Vertrag. Herr Bohn entwirft Verträge nach Ihren individuellen Bedürfnissen und überprüft Vertragsangebote auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Er unterstützt Sie außerdem bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag.

Im Übrigen vertritt der Jurist die rechtlichen Interessen seiner Mandanten bei Problemen rund um das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.


 

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