Joachim Henze

Fachgebiete/Charakteristika

Joachim Henze wurde 1945 in Klostermansfeld geboren und studierte an der Humboldt-Universität in Berlin. 1975 schloss er sein Studium als Diplom-Jurist ab. Danach war er als Justiziar und Syndikusanwalt, zuletzt bei der Mansfeld AG, tätig. 1990 wurde er als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die Rechtsbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Henze die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er macht für Sie Schadenersatz oder bei einem Personenschaden (HWS Schleudertrauma et cetera) auch Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei Themen wie Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten und so weiter.

Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Henze zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol oder Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Henze ist das private Baurecht. Dieses behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Bauunternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und auch oftmals der Preis. Soweit kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu den verschiedensten Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. In der Regel sind meist folgende Punkte streitig: wirksamer Bauvertrag, Geltung der VOB/B, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes sowie Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwalt Henze einen qualifizierten Ansprechpartner.

Im Erbrecht ist Rechtsanwalt Henze insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig: Testament, Pflichtteil, Schenkung, Vertrag zugunsten Dritter mit Banken und Bausparkassen, Lebensversicherungsbegünstigung, Unternehmensnachfolge, Altersabsicherung, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, Haftung der Erben für die Nachlassschulden und Vermeidung dieser Haftung sowie Haftung des Nachlasses für die Schulden des Erben und Vermeidung dieser Haftung.

Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Joachim Henze berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen  insbesondere Auslandskonten , Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung. Auch wenn es nach Eintritt des Erbfalls zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, steht Ihnen der Jurist zur Seite. Des Weiteren ist Rechtsanwalt Henze als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger tätig. Er kümmert sich demnach um die gesamte Nachlassregelung. Dies beinhaltet unter anderem Testamentsabwicklung, Erbenermittlung, Erbantritt und Ausschlagsverfahren.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Henze ist das allgemeine Zivilrecht. Es umfasst unter anderem Schuldrecht und Vertragsrecht. Aber auch im Haftpflichtrecht, Schadensrecht und Schadensregulierungsrecht ist der engagierte Jurist tätig und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwalt Henze übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Rechtsanwalt Henze von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Rechtsanwalt Henze wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.


 

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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Henze arbeitet als Rechtsbeirat für die Verbraucherzentrale in Eisleben und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Außerdem ist er im Vorstand des Roten Kreuzes in Halle/Mansfelder Land und Außenstellenleiter des Weißen Rings Mansfelder Land. Der Weiße Ring e.V. ist die einzige bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. Der gemeinnützige Verein tritt auch öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken.