Harald Genz
Kurzprofil
Der Jurist Harald Genz ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Seither ist der gebürtige Berliner als Einzelanwalt tätig, seit Anfang 2003 in den jetzigen Räumlichkeiten. Er betreut schwerpunktmäßig strafrechtliche Mandate.
Die Kanzlei ist montags bis freitags von 10.00 bis 17.00 Uhr besetzt. Termine können nach Absprache auch außerhalb der herkömmlichen Bürozeiten abgehalten werden. Flexible Terminplanung ist Teil der Philosophie der Kanzlei Genz.
Die Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe des “Alhambra”-Kinos und der U-Bahn Station “Seestraße”. Es besteht eine exzellente Anbindung an den städtischen Personennahverkehr.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Harald Genz
- Müllerstraße 38
13353 Berlin Mitte
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 4563140
- Telefax
- +49 (30) 4565560
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Genz hat sich auf den Bereich Strafrecht spezialisiert, in welchem er alle Mandate betreut, so etwa Mord, Betäubungsmitteldelikte oder Diebstahl. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Rechtsanwalt Genz unterhält eine Kooperation zu einer türkischen Kanzlei. Zu seiner Klientel gehören auch ausländische Mandanten, primär aus Nicht-EU-Ländern.
Überdies ist das Ausländerecht eines der Interessensfelder des Juristen. Das Ausländerrecht ist das Recht der in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Es regelt vor allem, unter welchen Voraussetzungen einem Ausländer die Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet erlaubt ist. Es regelt aber auch die Beendigung bereits bestehender Aufenthalte, beispielsweise durch eine Ausweisung. Das Ausländergesetz gibt denjenigen, die bleibeberechtigt sind, Rechtsansprüche, die sich aus dem jeweiligen Aufenthaltsstatus ergeben.
Sich auf die individuellen Probleme seiner Mandantschaft einzustellen, ist das oberste Gebot von Rechtsanwalt Genz. Für ihn ist der Mandant nicht nur eine Nummer, sondern alle Facetten des Menschen sind für den Juristen interessant.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


