Ulrich Kraus
Kurzprofil
Die Kanzlei Dr. Rauhut & Heibrok - nunmehr Kraus - in Würzburg wurde 1949 von Herrn Rechtsanwalt Dr. Kurt Rauhut gegründet. Später trat Herr Rechtsanwalt Günter Heibrok als Sozius ein. Durch Ihre hohe fachliche Kompetenz und Integrität erwarben sie sich hohes Ansehen. Bis zu ihrem Tode waren beide in ihrer Kanzlei aktiv, Herr Dr. Rauhut bis zum Jahr 2006, Herr Heibrok bis 2007. In den letzten Jahren zuvor arbeiteten sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Ulrich Kraus, der seither die Arbeit fortführt. Seit April 2007 besteht eine Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Nicolay und Kremling.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute, Vereine sowie kleinere bis mittelständische Unternehmen. Rechtsanwalt Ulrich Kraus unterhält Kontakte zu ausländischen Anwaltskanzleien, zu einem Steuerberaterbüro und steht in kooperativen Kontakt zur Kanzlei Dr. Kemmer in Würzburg.
Die Büroräume der Kanzlei befinden sich am Friedrich-Ebert-Ring, ganz in der Nähe des Gerichtes. Parkplätze im Hof sind vorhanden. Durch die Lage am Rande der Altstadt besteht aber auch ein guter Anschluss an den Personennahverkehr (Bus Linien 48 und 51, Haltestelle Neue Universität; Straßenbahn und Bus Linien 1, 3, 4, 5, 10, 15, 17 Haltestelle Sanderring).
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Rechtsanwalt direkt vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Ulrich Kraus - Friedrich-Ebert-Ring 29
97072 Würzburg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (931) 52949
- Telefax
- +49 (931) 54395

Fachgebiete/Charakteristika
Nach dem Studium der Rechte an der Universität Würzburg legte Ulrich Kraus sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Seine Referendarzeit absolvierte er in Würzburg, seine Wahlstation beim Sozialgericht in Würzburg. Der Jurist, 2004 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu seinen juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Erreichbarkeit ist ihm ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang.
Rechtsanwalt Ulrich Kraus berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Kapitalanlagerecht und Sozialrecht.
Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind.
Rechtsanwalt Kraus vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht, aber auch kirchliches Arbeitsrecht gehören zu seinem Aufgabengebiet. In diesen Bereichen ist er kompetenter Ansprechpartner für Fragen zu Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung.
Das Kapitalanlagerecht regelt sowohl die Projektierung, das öffentliche Angebot und den Vertrieb von Kapitalanlagen als auch die daraus entstehenden Rechtsverhältnisse. Wesentliche Grundlagen des Kapitalanlagerechts wurden erstmals durch das in den Jahren 1994/1995 in Kraft getretene Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gesetzlich geregelt, aber auch das allgemeine Zivilrecht sowie eine umfangreiche und komplizierte Rechtsprechung sind in diesem Rechtsgebiet von großer Bedeutung. Besonders im Bereich des so genannten "grauen Kapitalmarktes" gab es in den letzten Jahren zahlreiche, zum Teil widersprüchliche Urteile, die der private Anleger nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts überschauen kann. Dies betrifft z. B. viele Anleger, die für Fondsmodelle oder atypisch stille Gesellschaften geworben wurden. In der Öffentlichkeit bekannt geworden sind etwa Göttinger Gruppe, Securenta oder Südwest Finanz Vermittlung.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Kraus gehören:
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus fehlerhafter Vermögensverwaltung
- Einschaltung von Aufsichtsbehörden (BAFin)
- Sammelklagen geschädigter Anleger
- Sicherung von Vermögenswerten bei Kapitalanlagebetrug
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Rechtsanwalt Ulrich Kraus begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Der Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere das Sozialversicherungsrecht mit Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Rechtsanwalt Kraus in verschiedenen ehrenamtlichen Funktionen. Zum einen ist er beratendes Vorstandsmitglied der Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschland e.V., zum anderen auch in der örtlichen Jugendarbeit engagiert. Seinen freizeitlichen Ausgleich findet der Jurist beim Sport, insbesondere im schwedischen Brennball.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


