Karlheinz Bauwerker

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Bauwerker wurde 1972 von Rechtsanwalt Karlheinz Bauwerker in Erlangen gegründet. Herr Bauwerker ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR).

Die Kanzlei liegt in der Schellingstraße, zwischen dem Stadtzentrum und dem Stadtteil Erlangen-Röthelpark. Es bestehen gute Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr, da die Bushaltestelle “Schellingstraße” und der Bahnhof von Erlangen (10 bis 15 Gehminuten) vom Kanzleigebäude aus einfach zu erreichen sind. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen kanzleieigene Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Beratungstermine werden über das Sekretariat nach Absprache vereinbart. Die Kanzlei, zu deren Klientel Privatleute sowie kleine und mittelständische Unternehmen zählen, verfügt über einen Internetanschluss mit der E-Mail-Adresse kanzlei.bauwerker@web.de.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Karlheinz Bauwerker
Schellingstr. 62
91052 Erlangen
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (9131) 4010165
Telefax
+49 (9131) 4010166
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Fachgebiete/Charakteristika

Karlheinz Bauwerker, der 1938 in Erlangen geboren wurde, studierte an der Universität in Nürnberg Betriebswirtschaftlehre und im Anschluss in Erlangen Rechtswissenschaften. Das Referendariat leistete er in der Verwaltung, beim Verwaltungsgericht Ansbach und bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach, am Zivilgericht und in einem Notariat in Erlangen ab. Nachdem er 1972 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, gründete er seine Kanzlei in Erlangen, verlegte diese 1973 nach Nürnberg und kehrte erst 2003 wieder in seine Geburtsstadt zurück. Der Jurist verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Karlheinz Bauwerker berät und vertritt seine Mandanten in den Gebieten Familienrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Forderungseinzug und Inkasso.

Im Familienrecht bearbeitet Herr Bauwerker Angelegenheiten in Bezug auf Trennung und Scheidung sowie die damit einhergehenden Rechtsfragen wie nachehelicher Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzungen und Zugewinnausgleich. Ferner begleitet er seine Mandanten juristisch bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Unter das Familienrecht fällt zudem das Gewaltschutzgesetz, welches im Falle von häuslicher Gewalt zum Tragen kommt. Der Täter kann hierdurch im Rahmen einer Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen.

Die anwaltliche Vertretung der rechtlichen Interessen im Steuerrecht durch Herrn Bauwerker reicht von der umfassenden Beratung und Durchführung der Einkommenssteuererklärung bis hin zur zuverlässigen Erledigung sämtlichen Schriftverkehrs mit den Behörden und dem Finanzamt.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Karlheinz Bauwerker liegt im Strafrecht, in welchem er allgemeine Strafsachen, Verkehrsstrafsachen einschließlich Bußgeldverfahren sowie Jugendstrafsachen bearbeitet. Hierbei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Einen weiteren Arbeitsbereich bildet für Herrn Bauwerker das Jugendstrafrecht, welches ein milderes Strafrecht für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren darstellt. Hier tritt der Aspekt der Vergeltung hinter den Erziehungszweck der Strafe, um somit dem Jugendlichen oder Heranwachsenden den künftigen Lebensweg nicht zu erschweren.

Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Die Tätigkeit von Herrn Bauwerker reicht somit von der anwaltlichen Mahnung bis hin zur Vollstreckung. In diesem Zusammenhang ist das Inkasso zu nennen, worunter die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen sowie bei der sich gegebenenfalls daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen ist. Einen Tätigkeitsschwerpunkt hat der Jurist hierbei auf die Unfallabwicklung gelegt, in welcher er alle Belange übernimmt — von der Einforderung des Gutachtens bis zur abschließenden Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung.

In den letzten Jahren war Herr Rechtsanwalt Bauwerker häufig mit der Vertretung in Mietrechtssachen, sowohl für Mieter als auch für Vermieter tätig.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de