Hermann Peter Gegerle
Kurzprofil
Rechtsanwalt Hermann Peter Gegerle ist seit 1974 zugelassener
Rechtsanwalt in München. Seine Kanzlei ist im Stadtteil Bogenhausen. Mit dem Auto erreichen Sie die Kanzlei über den Mittleren Ring, sie liegt zwischen dem Leuchtenbergring und dem Effnerplatz.
Ausreichende Parkmöglichkeiten bestehen auf öffentlichen Stellplätzen in den Seitenstraßen. Die Rechtsanwaltskanzlei ist sehr gut mit der U-Bahn-Linie 4 (Haltestelle <Böhmerwaldplatz>) zu erreichen.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr können Termine für eine Besprechung telefonisch vereinbart werden, wenn notwendig auch kurzfristig. Bei Bedarf und nach Vereinbarung können Besprechungen auch außerhalb der Bürozeiten liegen.
Bei Mandatsanbahnung wird vorab der finanzielle Rahmen einer Beauftragung besprochen und so weit wie möglich abgesteckt. Sowohl die Abrechnung nach Stundensätzen als auch nach der Rechtsanwaltvergütungsordnung werden angeboten. Für den Mandanten überraschende Honorarforderungen werden auf diesem Wege vermieden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Hermann Peter Gegerle - Richard-Strauss-Str. 53
81677 München Bogenhausen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 4703042
- Telefax
- +49 (89) 9810286

Fachgebiete/Charakteristika
Hermann Peter Gegerle wurde am 21.10.1943 in Landshut geboren und ist in München aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Den Referendardienst absolvierte Herr Gegerle ebenfalls in München. Während des Studiums und der Referendarzeit wurde quasi eine Lehrzeit in einer Münchener RA-Großkanzlei durchlaufen und eine Nebentätigkeit in der Steuerkanzlei des Vaters ausgeübt. Er ist seit 1974 als Rechtsanwalt zugelassen und als Einzelanwalt in der eigenen Kanzlei tätig.
Rechtsanwalt Gegerle ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Mandate werden von der Anbahnung bis zu deren Abschluss ausschließlich durch Rechtsanwalt Gegerle bearbeitet.
Die Tätigkeitsschwerpunkte in der zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei
bewegen sich
- 1. auf dem Gebiet des gesamten Familien- und Erbrechts
- 2. des Miet- und Pachtrechts
- 3. des Rechts rund um das Wohnungseigentum
- 4. des Arbeitsrechts
- 5. des Straßenverkehrsrechts
Im Familienrecht kann in die schwierigen außergerichtlichen Verhandlungen zum Zugewinnausgleich, der Vermögensauseinandersetzung, den Unterhaltsfragen usw. die langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl von Ehescheidungen eingebracht werden. Nur Verhandlungsgeschick und Zähigkeit in der Verfolgung der Verhandlungsziele führen zum gewünschten Erfolg.
Zum Wohle der Scheidungskinder sollten die Eltern in gemeinsamer Verantwortung durch einvernehmliche Lösungen erhalten bleiben. Es wird immer wieder Scheidungsfälle geben, die ohne konsequente gerichtliche Verfolgung der Ansprüche nicht zu lösen sind. Hierbei wird mit Rat und Tat die Mandantschaft betreut und mit der notwendigen Härte vertreten. In diesen Fällen ist zwischen Mandant und Rechtsanwalt ein Vertrauensverhältnis zwingend erforderlich, um auch in schwierigen Situationen zu sachgerechten und realistischen Entscheidungen zu gelangen.
Gleiches gilt für die Beratung in erbrechtlichen Fragen und bei der Durchsetzung von Erbansprüchen. Die Tragweite von testamentarischen Bestimmungen erfordert eine Beratung mit Weitblick, auch unter Einbeziehung der steuerlichen Aspekte. Die Verwandtschaft sollte an der Nachlassauseinandersetzung nicht zerbrechen. Klare Bestimmungen in einem Testament und dessen geschickter Aufbau sind der sicherste Schutz vor streitigen Erbauseinandersetzungen innerhalb der Familie und der Verwandtschaft. Herr Rechtsanwalt Gegerle wird Ihnen bei der Abfassung von Testamenten Lösungsvorschläge aufzeigen und Sie über Gestaltungsmöglichkeiten informieren. Nachlassabwicklungen, Testamentsvollstreckungen und dergl. fallen ebenso in den Tätigkeitsbereich von Herrn Gegerle.
Durch die langjährige Tätigkeit für eine der größten Münchener Hausverwaltungen ist Herr Rechtsanwalt Gegerle stets in der Lage, nach dem neuesten Stand der Rechtsprechung bei Fragen zum Miet- und Pachtrecht und rund um das Wohnungseigentum mit fundierten Auskünften, die an der Praxis orientiert sind, zu beraten. Die rechtssichere Gestaltung von Verträgen ist in diesem Bereich heutzutage unerlässlich. Nicht zuletzt eine 20-jährige Tätigkeit als Beiratsvorsitzender in einer WEG ist bei der Beratung rund um das Wohnungseigentum behilflich bei Fragen aus dem Alltag einer WEG. Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie z. B. Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierungspflicht
(Schönheitsreparaturen), Mietereinbauten, Mängel an der Mietsache usw. Rechtsanwalt Gegerle vertritt nicht nur die Mieter von Wohnraum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern gleichermaßen Vermieter z. B. bei der Durchsetzung der Mietforderung, Kündigung oder bei einer Räumungsklage.
Im Wohnungseigentumsrecht können Sie sich an Herrn Gegerle wenden bei Fragen zur Eigentumswohnung sowie Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner bei Streitigkeiten um Wohngeld, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Sondereigentum, Teileigentum oder Teilungserklärung. Zwischen Ihnen als Eigentümer und einem eingesetzten Verwalter können sich Differenzen ergeben über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen, wird Ihnen der Rechtsanwalt beim Beschlussanfechtungsverfahren juristisch zur Seite stehen. Überdies ist er Rechtsbeistand bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.
Das Straßenverkehrsrecht unterteilt sich in die Rechtsbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrszivilrecht können Sie Herrn Rechtsanwalt Gegerle die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er macht für Sie Schadensersatz oder bei einem Personenschaden auch Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit der eigenen Kaskoversicherung ab. Auch bei Bearbeitung des Kaskoschadens wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind und sichert die Kaskoentschädigung.
Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten usw.
Im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht steht Herr Rechtsanwalt Gegerle zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage, einem Strafbefehl oder einem Bußgeldbescheid einhergeht.
Er wird tätig bei Fällen der Fahrerflucht, fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr.
Auch bei Straftatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol oder Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.
Rechtsanwalt Gegerle bearbeitet außerdem das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Herr Gegerle steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung.
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu prüfen oder zu gestalten. Herr Gegerle berät und vertritt seine Mandanten auch in Fällen des Arbeitskündigungsschutzrechts. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Gegerle die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben:
Fachkundigen Rat hält Rechtsanwalt Gegerle auch bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnissen, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit usw. parat.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


