Domenica Trifari-Fellmann
Fachgebiete/Charakteristika
Domenica Trifari-Fellmann wurde 1973 in München geboren. Sie studierte an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität Jura. Das daran anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Trifari-Fellmann ebenfalls in München. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1999 war sie zunächst als studentische Hilfskraft und später als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für Zivilrecht an der Bundeswehrhochschule Neubiberg tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit unterrichtete sie Studenten der Betriebswirtschaftslehre im Zivilrecht. Rechtsanwältin Trifari-Fellmann spricht fließend Italienisch, das neben Deutsch ihre zweite Muttersprache ist. Außerdem verfügt sie über gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Französisch. Die Juristin ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Trifari-Fellmann reizt an ihrem Beruf die Abwechslung. Ihr Ziel ist es im Wege der sachlichen Auseinandersetzung das Bestmögliche für den eigenen Mandanten zu erreichen. Falls die Gegenseite die Bereitschaft zeigt eine Vereinbarung zu schließen, liegt ihr daran, eine vernünftige Lösung für beide Seiten - vor allem im Familienrecht - zu finden.
Rechtsanwältin Domenica Trifari-Fellmann übernimmt Ihre Mandate aus dem Eherecht, Unterhaltsrecht und Familienrecht, Erbrecht, Reiserecht, Mietrecht und dem Strafrecht, sowie dem allgemeinen Zivilrecht.
Domenica Trifari-Fellmann wurde im März 2003 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht (unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht), im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Domenica Trifari-Fellmann berät und vertritt, auch wegen ihrer Sprachkenntnisse, neben deutschen Mandanten auch sehr viele ausländische, häufig italienische Mandanten. Deshalb vertiefte sie auch das internationale Familienrecht, das zahlreiche Besonderheiten und Problemstellungen aufweist, die ein ganz besonderes Fachwissen erfordern. Sie beschäftigt sich nicht nur mit der Lösung von Streitigkeiten im Bereich der Trennung, Scheidung und der damit verbundenen Themen Unterhalt und Kindschaftsrecht. Sie befasst sich vielmehr weitergehend auch mit dem damit eng verknüpften Bereich der Vermögensauseinandersetzung mit Bezügen zum internationalen Privatrecht, aber auch zum Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Hierzu gehört insbesondere die auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Gestaltung von Ehevertrag, Erbvertrag und Nachfolgeregelung in Familienunternehmen, die Regelung des rechtlichen Rahmens nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie die Abfassung einer kosten- und konfliktvermeidenden Scheidungsfolgenvereinbarung. Der Komplexität der persönlichen und wirtschaftlichen Problematik begegnet Rechtsanwältin Trifari-Fellmann mit Einfühlungsvermögen, Engagement und Professionalität in einem persönlichen Gespräch.
Das Erbrecht regelt Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner und die Verwandten. Der Erblasser kann jedoch durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode. Rechtsanwältin Domenica Trifari-Fellmann berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen - insbesondere Auslandskonten -, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.
Wenn eine Urlaubsreise nicht zustande kommt oder versprochene Leistungen nicht erfüllt werden, haben Sie den doppelten Ärger. Einerseits fehlt die Zeit der Erholung, andererseits laufen Sie Gefahr, Ihr Geld zu verlieren. Rechtsanwältin Domenica Trifari-Fellmann hilft Ihnen, wenigstens den finanziellen Schaden aufzufangen, und informiert Sie über Möglichkeiten, Ihre Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern durchzusetzen. Zu den reiserechtlichen Spezialthemen gehören unter anderem Reisevertrag, Ansprüche bei Reisemangel, Rücktritt und Umbuchung, Abbruch der Reise wegen eines erheblichen Reisemangels oder Insolvenzen im Reiserecht.
Das Mietrecht regelt im allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat ein Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch für den Vermieter, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er vom Mieter geltend machen kann. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter vertrauensvoll an Domenica Trifari-Fellmann.
Im Bereich Strafrecht übernimmt Frau Trifari-Fellmann Ihre Verteidigung hauptsächlich bei leichteren Delikten wie Betrug, Diebstahl, Körperverletzung oder innerfamiliären Delikten. Im Übrigen übernimmt sie in Einzelfällen auch die Nebenklagevertretung.
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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