Roland Ziegler

Fachgebiete/Charakteristika

Roland Ziegler wurde 1943 in Dresden geboren. Er studierte Rechtswissenschaft in  München, Hamburg und Berlin und neben der juristischen Ausbildung noch Volkswirtschaft in München. Beide Studiengänge schloss er erfolgreich ab. Das Referendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen absolvierte er in Oberbayern. Herr Ziegler wurde 1970 zur Anwaltschaft zugelassen und erhielt 1975 die Zulassung beim Oberlandesgericht. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht fließend Italienisch und verfügt über gute Kenntnisse der englischen und Grundkenntnisse der französischen und spanischen Sprache

Herrn Ziegler fasziniert an seinem Beruf die Möglichkeit, den Leuten zu ihrem Recht zu verhelfen und die Probleme seiner Mandanten zu lösen, wo diese selbst nicht weiter wissen. Verlässlichkeit und Korrektheit sind hierbei seine Leitschnur.

Rechtsanwalt Roland Ziegler ist in der Kanzlei Ziegler & Kollegen Ihr zuverlässiger Ansprechpartner bei Problemen rund um Handelsrecht, Transport- und Speditionsrecht, internationales Privatrecht, privates Baurecht und Zahnarzthaftungsrecht.

Im Handelsrecht bedeutet dies insbesondere die Beratung und Vertretung in Bezug auf alle Aspekte des Warenverkehrs samt Finanzierung, insbesondere in seiner internationalen Ausprägung. Bei gesellschaftsrechtlichen Fragen erfolgt die Vertretung und Beratung der Mandanten bei der Gründung, weiteren Betreuung und notfalls Abwicklung von Personen- und Kapitalgesellschaften gleich welcher Art, wobei öffentlich rechtliche und steuerrechtliche Aspekte nicht unbeachtet bleiben. Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelungen) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht die Kanzlei ihren Mandanten zur Seite.

Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern, also den Gütertransport auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon, den multimodalen Transport. Auch Spedition, Umschlag und Lagerhaltung gehören hierher. Den gesetzlichen Rahmen zivilrechtlicher wie öffentlichrechtlicher Natur für den internationalen und nationalen Transport bildet eine Fülle von Regelungen, die ein ausgeprägtes Fachwissen erfordern, beginnend bei internationalen Abkommen und endend bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Zusammenspiel im Einzelfall nicht ganz einfach zu beurteilen ist.

In diesem komplexen Bereich, der regelmäßig durch Fragen des internationalen Privatrechts und des internationalen und europäischen Zivilprozessrechts angereichert wird, bietet Rechtsanwalt Roland Ziegler alle benötigten rechtlichen Dienstleistungen an, insbesondere Unterstützung bei der Konzeption von Frachtvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Schadensfall, etwa bei Güterverlust, Güterschaden, Transportschaden oder verspäteter Ablieferung, Durchführung von Regress und Prozess und Schiedsverfahren. Im Übrigen bietet Rechtsanwalt Ziegler die Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes und die Gestaltung von Logistikverträgen und sonstigen Verträgen sowie AGB für Spediteur, Frachtführer und deren Auftraggeber.

Das Speditions- und Logistikrecht ist Teil des Transportrechts. Dieser Teilbereich verdient besondere Erwähnung, weil er vom praktischen Inhalt her bei weitem nicht auf den reinen Gütertransport beschränkt ist. Derzeit entwickelt sich die Speditionsbranche zu einer immer komplexeren Logistikbranche fort. Der klassische Spediteur muss heute, einhergehend mit dem Outsourcing entsprechender Betriebsteile bei seinen Kunden, für diese immer weitergehende Aufgaben übernehmen, die über die frühere Aufgabe des Spediteurs – Organisation des Transports – weit hinausgehen und in den Warenvertrieb hineinreichen.

Der erweiterte Aufgabenbereich des Spediteurs ist vom rechtlichen Rahmen her nicht ohne weiteres von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt. Vielmehr können Fragen aus Warenvertriebsrecht, E-Commerce oder zur Produkthaftung eine Rolle spielen. Damit treten neue Haftungsrisiken auf. Kommt es zum Streit, steht Ihnen Roland Ziegler zur Verfügung, um Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: wirksamer Inhalt des Bauvertrags, Mängelgewährleistung, Mängelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Werkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwalt Roland Ziegler einen qualifizierten Ansprechpartner.

Anlässlich einer zahnärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Zahnarzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Zahnarzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Zahnarzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Ersatz wirtschaftlicher Schäden und Schmerzensgeld ableiten. Diese Ansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. In diesem Rechtsgebiet werden sowohl Zahnärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch Patienten, die eine Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren, durch Roland Ziegler beraten und vertreten.


 

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Außerberufliche Engagements

- Schiedsrichter am Schiedsgericht der italienischen Handelskammer München
- Schiedsrichter am European Network for Dispute Resolution - ENDR-EEIG
- Mitglied der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen e.V. seit 1975

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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