Thomas D. Cyrol

Kanzlei Günther

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Thomas Cyrol wurde 1969 in Frankfurt am Main geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Ruhr-Universität Bochum. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats leistete Rechtsanwalt Cyrol ebenfalls in Bochum. Der Jurist spricht fließend Englisch. Rechtsanwalt Thomas Cyrol ist an allen Amts- und Landgerichten, ebenfalls Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten vertretungsberechtigt.
 
Rechtsanwalt Cyrol ist seit vielen Jahren in der Sportgerichtsbarkeit tätig und zudem Lehrbeauftragter in Essen für verschiedene Rechtsgebiete.
 
Rechtsanwalt Thomas Cyrol ist für Sie der geeignete Ansprechpartner bei Problemen rund um das Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht.
 
Rechtsanwalt Cyrol ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn auf dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet an einem mehrwöchigen Seminar mit Prüfung und jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
 
Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Familienrecht liegen im Scheidungsrecht, allgemeinen Familienrecht und Kindschaftsrecht und schließen familienrechtliche Bezüge zum Erbrecht, ehelichen Güterrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht ein. Zudem gehört zu diesem Gebiet  das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, familienrechtliches Verfahrensrecht, Internationales Privatrecht im Familienrecht sowie Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
 
Die Tätigkeit Rechtsanwalt Cyrols im Familienrecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung — insbesondere verfasst er einen Ehevertrag oder entwirft eine Vereinbarung für die nichteheliche Lebensgemeinschaft — über die Ehescheidung und sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Ehescheidung unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
 
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Mietrecht. Eigenbedarf, Mietrückstand, Räumungsverfahren, Mängel an der Mietsache und Mietzinsminderung, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Renovierung. Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermieden. Im Mietprozess ist eine effektive Rechtsdurchsetzung — bis hin zur Zwangsvollstreckung — gefragt. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Thomas Cyrol.
 
Auf dem Gebiet Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Cyrol Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Seine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung ebenso wie die Vertretung vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu gehören die Beratung bei der Begründung, Abwicklung und gegebenenfalls Änderung sowie Kündigung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich der Gestaltung in diesem Zusammenhang zu schließender Verträge sowie der Vorbereitung von Einzelmaßnahmen unter Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, zudem die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis — beispielsweise auf Entgelt, Urlaub, Zeugnis — und die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, schließlich die Prozessvertretung. Schwerpunkte bilden auch die Vertretung im Kündigungsschutzverfahren sowie die Beratung und Vertretung, wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird.
 
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Thomas Cyrol im Sozialrecht umfasst die Bereiche Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit,  Rentenversicherung und Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag gestellt haben auf:

  • Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der BfA/LVA
  • Krankengeld und Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse
  • Rente wegen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft
  • Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit.

Im Übrigen vertreten die Rechtsanwälte die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten bei Problemen rund um das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Rechtsanwalt Cyrol berät und vertritt Sie außerdem im kommunalen Abgabenrecht und im Baurecht.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Thomas D. Cyrol
Kieselstraße 62
45731 Waltrop
Nordrhein-Westfalen
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Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwalt-cyrol.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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