Rainer Hinkes

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rainer Hinkes gründete seine Einzelkanzlei 1991. Seit 2000 sind die Büroräume am Rande der Fußgängerzone in der Innenstadt von Tönisvorst. Es bestehen Parkmöglichkeiten direkt vorm Haus.

Das kleine, aber hoch motivierte Team der Kanzlei Hinkes betreut den Mandantenstamm umfassend. Zu diesem gehören Privatleute, aber auch Gewerbetreibende, Handwerksunternehmen und mittelgroße Firmen.

Für die Terminabsprache steht Ihnen das Sekretariat montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.30 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Büro durchgehend von 09.00 bis 15.00 Uhr besetzt. Bei der Terminabsprache werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung Beratungstermine auch außerhalb der genannten Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Rainer Hinkes
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47918 Tönisvorst
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Rainer Hinkes wurde 1957 in Tönisvorst geboren. Er studierte an der Universität zu Köln Jura. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Herr Hinkes im Landgerichtsbezirk Krefeld. Vor der Anwaltszulassung 1991 war Rainer Hinkes sieben Jahre lang als Wirtschaftsjournalist unter anderem für einige Industrieverbände tätig. Der Volljurist ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch und verfügt über gute Kenntnisse in Niederländisch und Französisch.

Rechtsanwalt Hinkes reizt an seinem Beruf die Möglichkeit, Menschen bei der Bewältigung ihrer Probleme beizustehen, die sie ohne Hilfe nicht mehr bewältigen können. Dabei ist ihm seine Fähigkeit behilflich, juristische Sachverhalte für Laien verständlich zu erklären.

Rechtsanwalt Rainer Hinkes ist vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Bei Bedarf arbeitet sich der Jurist jedoch in alle Rechtsgebiete ein, sollte dies zur Bearbeitung Ihres Falles nötig sein. Herr Hinkes bietet eine umfassende Beratung und Prozessvertretung in den Rechtsgebieten allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht sowie privates Baurecht.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Hinkes liegt im allgemeinen Zivilrecht. Bei jedem geschäftlichen Kontakt kann es zu Kontroversen und Streitigkeiten kommen. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und auszugleichen, prüft Herr Hinkes Ihre Verträge. Ebenso berät er Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verletzung vertraglicher Pflichten.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rainer Hinkes aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Jurist sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Herrn Hinkes zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Hinkes kompetent beraten und betreut.

Einen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Rainer Hinkes bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis oder die drohende Kündigung. Herr Hinkes prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere, ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Unabhängig vom Streitwert nimmt sich Rechtsanwalt Hinkes die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so etwa Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, zum Beispiel Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Denn auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Im Strafrecht übernimmt Rechtsanwalt Rainer Hinkes auch Pflichtverteidigungen.

Das private Baurecht ist ein weiterer Hauptschwerpunkt der Kanzleitätigkeit und behandelt diejenigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Hierzu zählen beispielsweise die Rechte und Pflichten des Bauherrn aus Bauvertrag und Bauträgervertrag, die Leistung, die der Bauherr verlangen kann, Gewährleistung, Insolvenz des Bauträgers, Verjährung oder Schadensersatz bei Mangel in der Bauausführung.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Hinkes hält im Jahr bundesweit etwa zwanzig bis dreißig Seminare und Vorträge für kleinere und mittelständische Unternehmen, beispielsweise auf den Gebieten Baurecht und Arbeitsrecht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de