Ingrid Buscher

Fachgebiete/Charakteristika

Frau Rechtsanwältin Buscher wurde 1963 in Heinsberg geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und an der Universität Köln. 1998 erhielt sie ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Seitdem ist sie als Rechtsanwältin in Dormagen in Sozietät mit dem Kollegen, Herrn Markus Schmieszek, tätig.

1998 absolvierte Frau Buscher den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht im Institut für angewandtes Recht in Bonn und 1999 den Fachanwaltslehrgang Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins. Sie ist seitdem Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Strafrecht.

Sie ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Frau Rechtsanwältin Buscher ist berechtigt die Bezeichnungen “Fachanwältin für Arbeitsrecht” und “Fachanwältin für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Arbeitsrecht bietet die Fachanwältin juristische Unterstützung im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht. Frau Buscher übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Die Arbeitsrechtlerin steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Frau Rechtsanwältin Ingrid Buscher wenden. Die Juristin übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an die Rechtsanwältin wenden bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen, Abfindungen und Zeugnissen.

Im Kollektivarbeitsrecht wird Rechtsanwältin Buscher im Betriebsverfassungsrecht für ihre Klienten tätig. Sie klärt rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung gehört werden. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so ist die Kündigung nicht wirksam. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt. Sie können Frau Buscher auch aufsuchen bei einem Anspruch aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Im Strafrecht ist Frau Buscher für ein sehr breitgefächertes Rechtsgebiet zuständig, da im Strafrecht sämtliche Strafsachen geregelt werden - vom leichten Delikt wie Diebstahl bis hin zur schweren Kriminalität. Hierunter fallen Kapitaldelikte, Tötungsdelikte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, genauso wie alle Verstöße im Straßenverkehr, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen. Frau Buscher ist besonders im Jugendstrafverfahren sehr engagiert und legt großen Wert darauf, sich durch den Besuch von regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen in die Psyche der jugendlichen Mandanten einzuarbeiten und einen aktuellen Überblick über die Neuregelung des Strafrechts zu erhalten. Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren und ist insgesamt “milder” als das Erwachsenenstrafrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Frau Rechtsanwältin Buscher berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Frau Buscher hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden.

Rechtsanwältin Buscher ist Spezialistin auf dem Gebiet des Landwirtschaftsrechts (Agrarrecht). Im Landwirtschaftsrecht berät und vertritt Frau Buscher ihre Mandanten bei Fragen rund um Übertragsvertrag, Hoferbfolge, Abfindung und Nachabfindung gemäß §§ 12, 13 HöfeO, Pachtstreitigkeiten, Baumaßnahmen und Nachbarschutz, Nutzungsänderung, Ansprüche auf Förderungsmittel und sonstige, sehr komplexe Spezialmaterien aus dem Agrarbereich.

Das Sozialrecht und die damit verbundene Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht handelt es sich zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger, einen Antrag auf Krankengeld oder Pflegegeld bei der Krankenkasse oder Pflegekasse oder auch einen Antrag auf Rente wegen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt haben. Zu diesem Rechtsgebiet zählen auch Streitigkeiten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere wegen Arbeitslosengeld. Rechtsanwältin Buscher vertritt ihre Mandanten aber auch gegenüber den zuständigen Sozialämtern. Hierbei gewinnen Fälle an Bedeutung, in denen das Sozialamt wegen ungedeckter Pflegekosten Rückgriff auf die Ehegatten oder Kinder des Pflegbedürftigen nimmt. Insbesondere in diesen Fällen ist anwaltlicher Rat und die Darlegung von konkreten Handlungsmöglichkeiten im speziellen Einzelfall Aufgabe von Frau Buscher.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Ingrid Buscher
Bismarckstr. 114
41542 Dormagen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rae-buscher.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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