Christoph Zdrzalek
Fachgebiete/Charakteristika
Christoph Zdrzalek wurde 1954 in Ratingen geboren. Er studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat absolvierte er in Düsseldorf. Herr Zdrzalek wurde 1980 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Christoph Zdrzalek übernimmt Mandate aus dem Transportrecht, dem Handelsvertreterrecht dem Handelsrecht, dem Architektenrecht, dem privaten Baurecht und dem Forderungseinzug.
Die fortlaufende Technisierung des Baugeschehens und vor allem das immer komplexer werdende Baurecht lassen den Traum vom reibungslosen Bauablauf rasch zum Alptraum werden. Rechtsanwalt Zdrzalek betreut Architekten, Bauunternehmer und Sonderfachleute ebenso wie Bauherren in allen Phasen des Bauvorhabens. Von der beratenden Tätigkeit beim Abschluss von Architektenvertrag und Bauvertrag bis hin zur schnellen und konsequenten gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Honoraranspruch und Werklohnanspruch der Baubeteiligten. Die Klärung und Durchsetzung von Mangelbeseitigungsanspruch und Gewährleistungsanspruch rundet das Leistungsspektrum im privaten Baurecht und Architektenrecht ab.
In der Rechtspraxis ist im Gebiet Architektenrecht eine Zweiteilung innerhalb des Beratungsbedarfs zu erkennen. Der eine Teil bezieht sich auf die Vergütungsfragen, der andere auf Fragen der Haftung für Schlechtleistung. Einen breiten Raum nimmt die Diskussion um die grundsätzliche Vergütungspflicht für Architekten und Ingenieurleistungen ein. Auch von Gerichten wird in Ermangelung von schriftlichen Verträgen die Phase einer kostenfreier Aquisitionsleistung sehr extensiv interpretiert. Dabei wiegen sich gerade die Architekten und Ingenieure in trügerischer Sicherheit, weil sie die HOAI fälschlicherweise nicht für eine reine Vergütungsordnung, sondern für Vertragsrecht halten und fehlerhaft davon ausgehen, jede einem Leistungsbild der HOAI entsprechende Tätigkeit löse eine Vergütungspflicht aus. Hier empfehlen sich von Anfang an klare vertragliche Vereinbarungen, die im Interesse aller Beteiligten frühzeitig für Rechtssicherheit sorgen.
Die haftungsrechtlichen Fragen sind häufig im Ursprung baurechtlicher Natur, wobei im Rahmen von Architekten- und Ingenieurrecht oftmals die Frage erhebliche Probleme bereitet, welchem am Bau Beteiligten welcher Schaden oder welche Sorgfaltspflichtverletzung zuzurechnen ist. Um diese Fragestellungen einer sachgerechten Erledigung zuzuführen, bedarf es neben einer vertieften Auseinandersetzung mit der eigentlichen rechtlichen Materie auch Erfahrungen über technische und organisatorische Geschehensabläufe sowie Informationsflüsse.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im privaten Baurecht. Hier gilt es, durch frühzeitige steuernde Einflussnahme den Baufortschritt vor den Folgen des Ausfalls eines Beteiligten zu schützen. Baurecht ist aber auch in erster Linie Bauschadenrecht, das erhöhte Anforderungen an das Wissen um technische Abläufe und Zusammenhänge stellt. Hierzu gehört unter anderem die Erarbeitung baurechtlicher Einzelprobleme ebenso wie die Prüfung umfangreicher Verträge. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer werden von Herrn Zdrzalek kompetent, flexibel und schnell bei Bauvorhaben jeder Art betreut. Besonders wichtig ist dabei die individuelle Beratung, denn jeder Fall stellt sich anders dar und bedarf einer genauen Analyse. Schwerpunkte der Beratung und der Rechtsverfolgung liegen im Werkvertragsrecht, auch unter Einbeziehung der VOB, im Gewährleistungsrecht, in der Anspruchssicherung und bei Vergütungsfragen, bei Werklohnforderung sowie bei der Anspruchssicherung im Falle der Insolvenz eines Baubeteiligten.
Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Das Handelsrecht modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Ware und Dienstleistung über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, gerade für mittelständische Industrieunternehmen und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkaufsbereich, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem deutschen, französischen oder europäischen Markt zu vertreiben. Zunehmend spielt hierbei auch EU-Recht eine wichtige Rolle, wie beispielsweise die Kartellvorschriften. Erforderlich ist aber auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit dem eigenen Handelsvertreter, zumal hier je nach Ausrichtung des Unternehmens verschiedene Modelle denkbar sind. Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Beteiligten. Die Vertretung Ihrer Interessen durch Christoph Zdrzalek erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Christoph Zdrzalek mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand und in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner wird in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten) haben und das gegen ihn gerichtete Verfahren beenden können. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Christoph Zdrzalek
- Wilhelm-Tell-Str. 14
40219 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (211) 363941
- Telefax
- +49 (211) 363941
Spezialitäten
Nach erfolgreicher Qualifikation wurde Rechtsanwalt Christoph Zdrzalek 2006 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern, also den Gütertransport auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon, den multimodalen Transport, der in der Praxis die Mehrzahl der Transporte ausmacht. Auch Spedition, Umschlag und Lagerhaltung, sowie der Umzug, also die Beförderung von Umzugsgut, gehören hierher. Den gesetzlichen Rahmen für den nationalen Transport bildet im Wesentlichen das Handelsgesetzbuch. Die konkrete Ausgestaltung des Frachtvertrages wird aber im Regelfall durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) modifiziert, die im Streitfall einer genauen Kontrolle zu unterziehen sind. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Umzugstransport, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB/BSK) und die Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) der Deutschen Bahn AG zu beachten.
Bei internationalen Transporten kommt eine Vielzahl von internationalen Übereinkommen zum Tragen, etwa die CMR für Straßentransporte, das Warschauer Abkommen und das Montrealer Übereinkommen für Lufttransporte, die COTIF/CIM für Schienentransporte und die Haager Regeln, die Visby-Regeln und die Hamburg-Regeln für Seetransporte. In diesem komplexen Bereich, der regelmäßig durch Fragen des internationalen Privatrechts und des internationalen und europäischen Zivilprozessrechts angereichert wird, bietet Rechtsanwalt Christoph Zdrzalek alle benötigten rechtlichen Dienstleistungen an, insbesondere Unterstützung bei der Konzeption von Frachtvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Schadensfall, etwa bei Güterverlust, Güterschaden, Transportschaden oder verspäteter Ablieferung, außerdem die Durchführung von Regress und Prozess und Schiedsverfahren. Im Übrigen bietet Rechtsanwalt Zdrzalek die Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes und die Gestaltung von Logistikvertrag und sonstigen Verträgen sowie AGB für Spediteur, Frachtführer und deren Auftraggeber. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Zdrzalek im Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften, im Speditionsversicherungsrecht, im Zollrecht und im Bereich der Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Bereich der Verkehrssteuern tätig. Der Gefahrguttransport wird auch durch internationale Übereinkommen (ADR für Straßentransport/RID für Eisenbahntransporte) geregelt. Darüber hinaus ist in diesem Bereich das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGbefG) nebst dazu ergangenen Verordnungen zu berücksichtigen.
Das Speditions- und Logistikrecht ist Teil des Transportrechts. Dieser Teilbereich verdient besondere Erwähnung, weil er vom praktischen Inhalt her bei weitem nicht auf den reinen Gütertransport beschränkt ist. Derzeit entwickelt sich die Speditionsbranche zu einer immer komplexeren Logistikbranche fort. Der klassische Spediteur muss heute, einhergehend mit dem Outsourcing entsprechender Betriebsteile bei seinen Kunden, für diese immer weitergehende Aufgaben übernehmen, die über die frühere Aufgabe des Spediteurs – Organisation des Transports – weit hinausgehen und in den Warenvertrieb hineinreichen.
Der erweiterte Aufgabenbereich des Spediteurs ist vom rechtlichen Rahmen her nicht ohne weiteres von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt. Vielmehr können Fragen aus Warenvertriebsrecht, E-Commerce oder zur Produkthaftung eine Rolle spielen. Damit treten neue Haftungsrisiken auf. Kommt es zum Streit, steht Ihnen Christoph Zdrzalek zur Verfügung, um Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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