Wolfgang Reuter

Fachgebiete/Charakteristika

Wolfgang Reuter, geboren 1954 in Düsseldorf, absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Im Anschluss daran studierte er für vier Semester Betriebswirtschaftslehre, bevor er sein Studium der Rechte an der Universität zu Köln abschloss. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats leistete er in Duisburg. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1987. Herr Reuter spricht gut Englisch. Der Volljurist vertritt Sie bei Bedarf vor allen ordentlichen Gerichten, also Amts- und Landgerichten, allen Arbeitsgerichten und allen Verwaltungsgerichten.

Rechtsanwalt Wolfgang Reuter konzentriert sich vorrangig auf die Beratung seiner Mandanten, auf die Erstellung von Gutachten sowie auf seine Tätigkeit als Referent. Selbstverständlich ist er für Sie aber auch forensisch tätig. Herr Reuter bearbeitet Mandate aus dem Arbeitsrecht, dem öffentlichen Dienstrecht und der Vertragsgestaltung.

Wolfgang Reuter ist ein Spezialist für das öffentliche Dienstrecht. Dieses beinhaltet das Beamtenrecht und das Disziplinarrecht. Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen eine Warnung, ein Verweis, eine Geldbuße, eine Gehaltskürzung, eine Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt oder eine Entfernung aus dem Dienst in Betracht. Bei einem Ruhestandsbeamten sind lediglich die Kürzung oder die Aberkennung des Ruhegehaltes zulässig. Rechtsanwalt Reuter begleitet seine Mandanten bei Rechtsfragen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen.

Auch das Vertragsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Wolfgang Reuter als Schwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet ist in allen Bereichen geschäftlicher Tätigkeit relevant. Hier gibt es eine Reihe von Regelungen und Grenzbedingungen zu beachten. Eine Fehlformulierung kann eine gewünschte Haftungsbeschränkung zunichte machen und Geld kosten, wenn sie nicht den Praxisablauf der Kundentransaktion berücksichtigt. Darüber hinaus erarbeitet Wolfgang Reuter  das gesamte Feld des geschäftlichen Auftritts und die vertraglichen Gestaltungen. Dies umfasst beispielsweise den Beratervertrag, Dienstvertrag oder Lieferantenvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bis hin zur Prüfung mietrechtlicher Regelungen.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Wolfgang Reuter
Konstantinstr. 387
41238 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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+49 (211) 363941
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Homepage
http://www.zdrzalek-reuter.de


 
 

Spezialitäten

Seit 2005 ist Rechtsanwalt Wolfgang Reuter dazu befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer - in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Weil es in diesem Bereich immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt, bildet das Arbeitsrecht seit vielen Jahren einen Schwerpunkt in der Sozietät. Die meisten Probleme treten dabei im Fall einer Kündigung auf. Ob es nun zu einem Prozess kommt oder ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, Rechtsanwalt Reuter steht Ihnen mit seinem Fachwissen zur Seite. Beim Aushandeln einer Abfindung, bei der Beratung zu Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag oder zu Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsprozessrecht ist eine rasche und fachkundige Hilfe stets garantiert. Auch Abmahnung, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsförderungsrecht, Versetzung/Umsetzung, Fragen rund um Schwerbehindertenrecht, Mutterschutz, Teilzeitrecht und Befristungsrecht sowie Handelsvertreterrecht gehören zu diesem komplexen Bereich. Herr Reuter übernimmt Ihre Mandate im Individualarbeitsrecht sowie im Kollektivarbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei ist Herr Reuter als ständiger Referent für die Polizeigewerkschaft und den Bund Deutscher Kriminalbeamter tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hält er Vorträge im Beamtenrecht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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