Stephanie Otrakci (vormals Piechowiak)
Kurzprofil
Die Kanzlei Otrakci in München wurde von Rechtsanwältin Stephanie Otrakci gegründet. Die Kanzlei arbeitet in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Helmut Göttler.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute sowie kleinere bis mittelständische Unternehmen. Rechtsanwältin Stephanie Otrakci unterhält Kontakte zu ausländischen Anwaltskanzleien, insbesondere nach Istanbul, und zu einem Steuerberaterbüro.
Die Büroräume der Kanzlei Otrakci sind in der Metzstraße. Parkplätze finden Sie im Hof des Kanzleigebäudes. Im Übrigen besteht durch den unweit entfernten Ost-Bahnhof und die direkt vor der Kanzlei verlaufende S-Bahn (Haltestelle “Rosenheimerplatz”) ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.
Beratungstermine können täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr mit der Rechtsanwältin direkt vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Stephanie Otrakci (vormals Piechowiak) - St.-Cajetan-Str. 1-3
81669 München Au / Haidhausen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 74747463
- Telefax
- +49 (89) 54636385

- Homepage
- http://www.kanzlei-otrakci.de
Fachgebiete/Charakteristika
Nach dem Studium der Rechte an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München legte Stephanie Otrakci ihre juristischen Examina ab. Ihre Referendarzeit absolvierte Frau Otrakci in München und Istanbul. Die Juristin, 2004 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und entsprechend ihrer Tätigkeitsschwerpunkte in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Dadurch erhält Frau Otrakci regelmäßig die neuesten Informationen über die aktuelle Rechtsprechung und nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Fachanwaltsausbildung im Arbeitsrecht hat Rechtsanwältin Otrakci abgeschlossen. Stephanie Otrakci spricht gut Englisch und Französisch und besitzt Basiskenntnisse in Türkisch.
An ihrer Tätigkeit reizt die Volljuristin insbesondere der persönliche Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu ihren juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Ansprechbarkeit ist ihr ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang. Der Mandant muss sich mitgenommen fühlen und die Sicherheit haben, dass sein Anliegen ernst genommen wird.
Rechtsanwältin Otrakci berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Hochschulrecht und Sozialrecht.
Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind.
Rechtsanwältin Otrakci vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht gehören zu ihrem Aufgabengebiet. In diesen Bereichen ist sie kompetenter Ansprechpartner für Fragen zu Kündigungsschutz, Betriebsübergang, aber auch zu Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwältin Otrakci .
Schüler haben nicht nur Pflichten wie den Schulbesuch, sondern auch Rechte. Leider wird dies zu selten berücksichtigt. Zum Beispiel werden aus pädagogischer Sicht sinnvolle Entscheidungen getroffen, die nicht mit dem Interesse des Schülers übereinstimmen, wenn zum Beispiel der Zugang zum Gymnasium verwehrt wird, weil das Lehrerkollegium meint, dass eine andere Schulform besser geeignet sei. Hiergegen können Sie sich wehren. Wie auch gegen den oft versandten Ablehnungsbescheid der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund oder gegen den Ablehnungsbescheid der Wunschuniversität des Bewerbers. Mit Hilfe von Rechtsanwältin Otrakci können Sie hier im Wege einer Studienplatzklage vorgehen.
Studienplatzklage bedeutet umgangssprachlich, dass ein von der Universität abgelehnter Studienplatzbewerber einen Anspruch auf Immatrikulation außergerichtlich und gerichtlich geltend macht. Die Studienplatzklage im eigentlichen Sinne ist der Antrag auf einstweilige Anordnung sowie eventuell die Klage in der Hauptsache vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Studienplatzklagen werden in Deutschland in der Regel auf die Behauptung gestützt, es gebe tatsächlich mehr Studienplätze an der Universität, als dies in der offiziellen Kapazitätszahl zum Ausdruck komme.
Die Rechtsstreite, die mit den Schlagworten Studienplatzklage, Kapazitätsklage, Kapazitätsprozess oder NC-Verfahren gekennzeichnet sind, richten sich nicht gegen die ZVS, sondern ausschließlich gegen konkrete Universitäten. Mit dem Antrag und der Klage behauptet der Kläger, dass die jeweilige Universität ihre Ausbildungskapazität mit der festgesetzten Zulassungszahl nicht “kapazitätserschöpfend” genutzt hat.
Die Ausbildungskapazität einer Hochschule ist kein messbarer, empirisch feststellbarer Faktor. So spielt die konkrete Belegung von Labor- und Praktikumssälen fast nie eine bestimmende Rolle, weil die Hochschulen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur ganztägigen und ganzjährigen Nutzung der vorhandenen Räume verpflichtet sind (Motto: “Räume haben keinen Urlaub”).
Aber auch für die Organisation der Hochschule bestehen rechtliche Regelungen. Viele Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern werden befristet, obwohl die rechtlich zulässigen Befristungszeiträume bereits überschritten sind. Zudem kann es auch vorkommen, dass Lehrstühle oder Professuren nach politischen Beweggründen vergeben und nicht nach fachlichen Kriterien erteilt werden. Ebenso kann die Genehmigung für eine Nebentätigkeit verwehrt werden, obgleich die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Vertrauen Sie auch hier auf Rechtsanwältin Otrakci .
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Rechtsanwältin Stephanie Otrakci begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Das Rechtsgebiet des Sozialrechts umfasst unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie Anerkennung von Berufskrankheiten.
Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich der Juristin das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere Fragen zur Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft, zur Anrechnung des Nachteilsausgleichs, wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der KFZ-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa im Bereich der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Frau Otrakci in verschiedenen ehrenamtlichen Funktionen. Zum einen führt sie Beratungen in einem Obdachlosenheim für Frauen durch. Zum anderen bietet sie eine Rechtshilfe für ratsuchende Ausländer an. Ihren freizeitlichen Ausgleich findet die Juristin beim Fahrradfahren.
Mitgliedschaft:
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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