Dr. Claus Meichssner

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Dr. Claus Meichssner in München wurde 1985 gegründet. Sie hat ihren Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht und im Bereich Steuern und Finanzen. Die Kanzleiräume sind in der Landsberger Straße 394 in der Nähe der Supermarktkette Tengelmann und demzufolge einfach zu finden. Parkmöglichkeiten sind vor dem Haus vorhanden.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.30 bis 18.00 Uhr individuell mit Rechtsanwalt Dr. Meichssner vereinbart werden. Sie können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

Die Kanzlei ist auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts tätig. Besondere Schwerpunkte liegen dabei im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, privaten Bau- und Immobilienrecht sowie im Führen entsprechender Prozesse. Die Kanzlei Dr. Meichssner bietet Ihnen neben der juristischen Betreuung auch eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung zu Jahresabschluss, Buchführung und Steuererklärung. Der Mandant erhält auch bei Fragen zur Vertragsgestaltung oder zu einer geeigneten Gesellschaftsform seines Unternehmens kompetenten Rat. Das breite Spektrum der von der Kanzlei angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der internationalen und mittelständischen Unternehmen ab.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (claus@meichssner.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.meichssner.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Claus Meichssner
Landsbergerstr. 394
81241 München Pasing / Obermenzing
Bayern
Deutschland

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+49 (89) 58958325
Telefax
+49 (89) 58958326
E-Mail
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Homepage
http://www.meichssner.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Claus Meichssner wurde 1940 geboren. Nach der Hochschulreife studierte er Rechtswissenschaften sowie Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München und beendete das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes. Promoviert hat der Diplom-Kaufmann 1982 zum Thema “Die Besteuerung der Kapitalgesellschaftsgewinne im internationalen Vergleich”.

Die Prüfung zum staatlich anerkannten Steuerberater legte Herr Dr. Meichssner 1975 ab. Darüber hinaus ist er Wirtschaftsprüfer. Dessen Aufgaben sind vorwiegend die Prüfung der ordnungsmäßigen Buchführung und des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Der Jurist, seit 1985 als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Bevor er seine eigene Kanzlei in München gründete war Dr. Claus Mechssner in den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Wedit Öko-Treuhand GmbH und Ernst & Young AG tätig. Eine weitere Kanzleiniederlassung gründete er in Naumburg in Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der Fachliteratur “Kauf vom Bauträger” aus dem Dr. Otto Schmidt Verlag und Mitautor des “Rechtshandbuchs Immobilien” aus dem C. H. Beck Verlag. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeiten spricht Rechtsanwalt Meichssner fließend Englisch die er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Dr. Meichssner Mandate aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, privaten Baurecht, Erbrecht und Immobilienrecht.

Ein Schwerpunkt des Juristen ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus kommen Nebengesetze wie das Wechselgesetz (WG) und Scheckgesetz (ScheckG), der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht hinzu.

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus auch zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Bei Restrukturierungen und bei Haftungsfragen ist Dr. Claus Meichssner ebenso ein kompetenter Ansprechpartner wie bei der allgemeinen Vertragsgestaltung oder zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem setzt Herr Meichssner für Sie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Erbvertrag auf und berät zu Unternehmenskauf, Management-Beteiligungsmodell (Buy-out, Buy-in), Joint Venture und Beteiligungsstrukturen.

Darüber hinaus plant und setzt Rechtsanwalt Dr. Meichssner eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert. Falls darüber hinaus eine Fusion ansteht und Sie Fragen haben, wenden Sie sich an den erfahrenen Wirtschaftprüfer und Steuerberater.

Des weiteren bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Meichssner Fälle aus dem privaten Baurecht. Neben Bauherren und Handwerksbetrieben zählen Bauträger zu seinen Mandanten. Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Rechtsanwalt Meichssner berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages.

Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Herr Meichssner beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler bei Seite. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

Die Kanzlei Dr. Meichssner berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Dr. Meichssner.

Eine weitere Spezialität Herrn Meichssners ist das Immobilienrecht und Grundstücksrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Dr. Meichssner prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie (Immobilientransaktion, Fondsgestaltung). Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer sowie die Vertretung der Mandanten in gerichtlichen Verfahren an allen Standorten der Kanzlei.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de