Renate Bauer

Fachgebiete/Charakteristika

Renate Bauer, geboren 1963 in Griesbach, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Universität Passau. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats legte sie in Passau ab. Frau Bauer wurde im Februar 1992 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seit August 1999 für die Kanzlei Dr. Götzer, Götzer & Kollegen tätig. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Renate Bauer spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwältin Bauer reizt an ihrem Beruf die Möglichkeit, mit Menschen zusammenzuarbeiten und ihnen bei der Bewältigung ihrer Probleme zu helfen. Als ihre größten Stärken sieht sie ihre Geduld und ihr Durchhaltevermögen.

Rechtsanwältin Renate Bauer berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht. In diesen Bereichen nimmt Frau Bauer regelmäßig an Fortbildungen teil.

Das vierte Buch des BGB titelt unter der Überschrift “Familienrecht”. Hierzu gehören Auflösung und Scheidung der Ehe, Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsrecht. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Bauer versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig, vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Renate Bauer gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Rechtsanwältin Renate Bauer berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Wer erben soll, bestimmt entweder ein Testament oder richtet sich dem Gesetz. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Renate Bauer hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.

Rechtsanwältin Bauer übernimmt Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Im Mietrecht sind die Fronten meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird sie Ihnen Ihre Rechte aufzeigen und gerne die außergerichtliche oder notfalls gerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Rechtsanwältin Renate Bauer vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr Fall wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Frau Bauer dementsprechend bearbeitet.

Im Bereich Mietrecht befasst sich Renate Bauer auch mit der Gestaltung von Mietverträgen. Sie übernimmt die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Renate Bauer
Altstadt 29
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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