Doris Götzer
Fachgebiete/Charakteristika
Doris Götzer wurde in München geboren. Das erste juristische Staatsexamen nach dem Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München legte sie mit Prädikat ab. Ihre Referendarzeit absolvierte Frau Götzer in Bonn und München. Seit 1986 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie spricht gut Englisch und Italienisch.
Rechtsanwältin Doris Götzer reizt an ihrem Beruf der tägliche Kampf im Sinne ihrer Mandanten. Dabei können diese auf die Durchsetzungsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Juristin vertrauen.
Rechtsanwältin Doris Götzer übernimmt unter anderem Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht und dem DDR-Folgenrecht.
Doris Götzer ist seit dem 13.12.1989 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Rechtsanwältin Doris Götzer ist spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Bereichen kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht (Kündigung, Kündigungsschutzklage, Zeugnisangelegenheit, Lohnklage, Beschlussverfahren, etc).
Des Weiteren finden Sie bei Rechtsanwältin Götzer Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrecht, zur Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Betriebsverfassungsrecht, Personalrecht, Kündigungsschutzrecht, zur Personalabrechung, Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen.
Rechtsanwältin Götzer kann Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei allen deutschen Arbeitsgerichten, z. B. auch vor dem Arbeitsgericht München, Arbeitsgericht Regensburg, Arbeitsgericht Landshut, Landesarbeitsgericht München und dem Bundesarbeitsgericht, etc. vertreten. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung kann Frau Rechtsanwältin Götzer Sie auch in allen Fragen, die mit den oben genannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehen, z. B. Verhängung von Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit zielführend beraten.
Einen weiteren Schwerpunkt von Doris Götzer bildet das DDR-Folgenrecht. Mit der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und ihren Wirkungen beschäftigen sich nicht nur die Erinnerungen vieler Menschen. Vieles von dem, was vor 1990 geschah, bedarf noch immer der juristischen Aufarbeitung. Eine umfangreiche Gesetzgebung und ihr folgend viele gerichtliche Entscheidungen haben das Ziel, das Knäuel der sich überschneidenden Rechte und Besitzstände zu entwirren. Vermögensgesetz und Vermögenszuordnungsgesetz, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, Schuldrechtsanpassungsgesetz, Entschädigungsgesetz und Ausgleichsleistungsgesetz, Investitionsvorranggesetz, Flächenerwerbsverordnung und Restitution, das sind nur einige der bekannten Stichworte, um die es hier geht. Im Bereich DDR-Folgenrecht befasst sich Frau Götzer zum Beispiel mit der Entschädigungsproblematik bei einer Zwangsenteignung durch die Regierung der DDR nach dem Zweiten Weltkrieg und mit dem Rückforderungsanspruch der ehemaligen Eigentümer nach dem Zusammenbruch der DDR.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Doris Götzer - Altstadt 29
84028 Landshut
Bayern
Deutschland
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- Homepage
- http://www.rae-goetzer.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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