Martin Schultenhöfer

Rechtsanwalt

Kurzprofil

In dieser Kanzlei können Sie sicher sein, dass sich Rechtsanwalt Schultenhöfer reichlich Zeit nimmt, um Ihnen eine allumfassende Beratung gewährleisten zu können. Termine werden jeweils so vergeben, dass Sie ausreichend Gelegenheit haben, alle Aspekte Ihres Falles mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen, um auch die bestmögliche Strategie zur Problemlösung zu entwickeln. Hierbei wird Ihnen jedoch nicht nur die juristische Hilfe geboten, sondern zumeist auch Empfehlungen, die darüber hinausgehen.

Die Bürozeiten sind von montags bis mittwochs jeweils von 09.00 bis 18.30, donnerstags von 09.00 Uhr bis 20.00 und freitags von 09.00 bis 17.30 Uhr. In diesen Zeiten können individuelle Beratungstermine vereinbart werden, die nach Absprache auch außerhalb der Bürozeiten liegen können. Sollte Ihnen die Wahrnehmung eines Termins in den Kanzleiräumen nicht möglich sein, kann in Einzelfällen auch ein Hausbesuch vereinbart werden.

Die Kanzlei liegt in Recklinghausen im Stadtteil König-Ludwig am Stadtwald. Das im Jugendstil errichtete Kanzleigebäude sieht aus wie ein kleines Schlösschen und ist daher sehr gut zu finden. Der Bus (Haltestelle “Am Waldschlösschen”) hält direkt vor der Tür. Dort sind auch ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.

 

Kontakt

Martin Schultenhöfer
Overbergstraße 76
45663 Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (2361) 30341-0
Telefax
+49 (2361) 30341-11
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-schultenhoefer.de

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Martin Schultenhöfer wurde 1968 in Recklinghausen geboren. Nach dem Abitur studierte er Theologie in Münster und Freiburg. Nach seinem Studium war er zunächst als Diakon in Stadtlohn im westlichen Münsterland tätig. Kurz vor seiner Priesterweihe entschied er sich, eine andere berufliche Laufbahn einzuschlagen und studierte daher Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach dem Referendariat in Bochum arbeitete er bei einem großen Versicherungskonzern. 2005 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.

Rechtsanwalt Schultenhöfer vertritt Sie im Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht sowie im Arzthaftungsrecht.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Herr Schultenhöfer vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der Jurist informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Schultenhöfer berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder wenn es um ins Sozialrecht übergreifende Fälle (Hartz IV) geht.

Versicherungsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Schultenhöfer ist das Versicherungsrecht. Dieses beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Dies können allgemein verbreitete Verträge wie die Autoversicherung und Haftpflichtversicherung sein, aber auch die so genannten Personenversicherungen wie Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Als weitere Sachversicherungen seien stellvertretend die Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden, Hausratversicherung sowie technische Versicherungen genannt. Aber auch die Klärung, ob man unterversichert oder sogar überversichert ist, gehört zum Aufgabengebiet von Rechtsanwalt Schultenhöfer.

Strafrecht
Ein besonderes Steckenpferd von Rechtsanwalt Schultenhöfer ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Strafrecht bedeutet nicht nur Verfahren wegen Diebstahl und Körperverletzung oder gar wegen Mord und Totschlag. Auch als Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand bei Herrn Schultenhöfer zu holen. Darüber hinaus übernimmt Herr Schultenhöfer auch Verteidigungen, die einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffen. Schon das Ermittlungsverfahren kann mit großen Unannehmlichkeiten und Peinlichkeiten verbunden sein. Da Herr Schultenhöfer Erfahrung im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft hat, kann er Ihnen helfen, durch frühzeitiges Einschreiten drohende Unannehmlichkeiten und Zwangsmaßnahmen abzuwenden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Schultenhöfer die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich wird von Herrn Schultenhöfer auch eine strafrechtliche Pflichtverteidigung übernommen. Auch Opfer von Kriminalität, die Ansprüche als Nebenkläger oder nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend machen möchten, sind bei Rechtsanwalt Schultenhöfer gut aufgehoben.

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die Rechtsbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Schultenhöfer die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er macht für Sie Schadenersatz oder bei einem Personenschaden (HWS–Schleudertrauma et cetera) auch Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Bei der Verkehrsunfallbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten und so weiter.

Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Schultenhöfer zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren. Selbstverständlich kümmert sich der Rechtsanwalt auch im Bußgeldverfahren um Ihre Recht und versucht die Fahrerlaubnis zu erhalten.

Arzthaftungsrecht
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch eingeschätzt hat.

Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Herr Schultenhöfer mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben einem materiellen Schadensersatz für die Körperverletzung ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden.

Weitaus strenger sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld. Dafür gibt es jedoch keine festen Berechnungsgrößen. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt.

Da Behandlungsfehler häufig nicht nur körperliche, sondern vor allem auch seelische Beeinträchtigungen nach sich ziehen, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Häufig müssen sensible und höchstpersönliche Daten des Patienten vom Rechtsanwalt ausgewertet werden. Herr Schultenhöfer verfügt nicht zuletzt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Diakon und Seelsorger über das nötige Einfühlungsvermögen und Verständnis. Seine ruhige und freundliche Art trägt außerdem dazu bei, dass man sich als Mandant gut aufgehoben fühlt.