Kanzlei richter & partner - Rechtsanwälte

Kurzprofil

Sie finden die Büroräume der Rechtsanwaltskanzlei richter & partner zentral in Erlangen gelegen. Mit Sitz in der Gebbertstraße ist die Kanzlei sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bushaltestelle “Mozartstraße”) zu erreichen. Weiterhin sind ausreichend Parkmöglichkeiten im Umfeld des Kanzleigebäudes vorhanden.

Besprechungstermine werden nach vorheriger Absprache mit dem Sekretariat vergeben. Dieses steht Ihnen montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Als zusätzlichen Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Kanzlei richter & partner - Rechtsanwälte
Gebbertstr. 54
91052 Erlangen
Bayern
Deutschland

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+49 (9131) 5301525
Telefax
+49 (9131) 5301524
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Homepage
http://www.rae-richter-partner.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Rechtsanwalt Till Richter an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Anschließend leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht in Nürnberg. Im Jahr 2004 gründete er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Erlangen.

Rechtsanwalt Richter vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, Miet- und Immobilienrecht, Unternehmensrecht sowie im Verkehrsrecht.

Familienrecht
Im Familienrecht können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Der Jurist zeigt Ihnen Ihre Ansprüche auf und verhilft zu deren Durchsetzung. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Richter konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Hier bietet sich die Erstellung einer Trennungsvereinbarung an. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die die Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft betreffen.

Erbrecht
Rechtsanwalt Richter berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Rechtzeitige und umsichtige testamentarische Gestaltungen oder erbvertragliche Regelungen können Unheil verhindern. Denn erbrechtliche Auseinandersetzungen nach dem Tod des Erblassers können Familien dauerhaft auseinander reißen. Auch finanzielle Einbußen können durch frühzeitige Regelungen (Schenkungen zu Lebzeiten), vermieden werden. Gerne vertritt Sie Herr Richter aber auch bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteils.

Rechtsanwalt Richter vertritt seine Mandanten in allen Bereichen rund ums Wohnen. Dazu gehören das Mietrecht, Immobilienrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht.

Mietrecht
Hier finden sich vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen), Mietereinbauten, Mängel an der Mietsache et cetera. Rechtsanwalt Richter vertritt nicht nur die Mieter von Wohnraum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern gleichermaßen Vermieter. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Herrn Richter heranziehen, um Ihren Mietvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.

Immobilienrecht
Zudem übernimmt der Jurist Mandate aus dem Immobilienrecht. Im Immobilienrecht regelt Herr Richter sämtliche juristischen Formalitäten, die zum Beispiel einen Grundstückskauf, einen Wohnungseigentumskauf oder sonstige Immobiliengeschäfte betreffen. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei Problemen mit einem Grundstückskaufvertrag, Eintragungen ins Grundbuch jeglicher Art, Auflassung, Löschung, Vormerkung, Grundbuchänderung und so weiter. Außerdem steht Herr Richter seinen Mandanten mit seinem Rechtsrat zur Seite bei Grundschuldbestellung, Hypothek, Wohnrechtbestellung, Erbbaurechtbestellung, Nießbrauchsrechtbestellung, Eigentumsübertragung, sogenannter vorweggenommene Erbfolge et cetera.

Wohnungseigentumsrecht
Im Wohnungseigentumsrecht (WEG) steht der Volljurist seinen Klienten zur Verfügung bei Fragen um Eigentumswohnung und die Rechte und Pflichten als einzelner Eigentümer und als Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei Problemen mit Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Beschlussfassung und Einberufung der Eigentümerversammlung, Sondereigentum oder Teilungseigentum können Sie von Herrn Richter eine umfassende juristische Beratung und die Durchsetzung Ihrer Interessen erwarten.

Verkehrsrecht
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird durch Herrn Richter sachkundig beraten und betreut.

Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Richter berät und begleitet Sie kompetent in allen Fragestellungen des Unternehmensrechts, beispielsweise bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Vorbereitung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung, geplanter Umstrukturierung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Ausschließung von Gesellschaftern oder Auseinandersetzung von Gesellschaften. Des Weiteren gehören zu diesem Rechtsgebiet die Bereiche Inkassorecht, Franchiserecht, gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht und Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

Außerberufliche Engagements

Herr Richter war erfolgreicher Leistungsschwimmer im Bereich Freiwasserschwimmen und nahm untern anderem auch an Europameisterschaften teil. Mittlerweile ist er juristischer Beistand im Deutschen Schwimmverband.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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