Katja Franke
Kurzprofil
Die Kanzlei Franke in Erlangen wurde von Rechtsanwältin Katja Franke gegründet. Zu ihrem Mandantenstamm gehören Privatleute sowie kleinere bis mittelständische Unternehmen. Rechtsanwältin Franke unterhält Kontakte zu einem Steuerberaterbüro.
Die Büroräume der Kanzlei sind in der Henkestraße. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude. Im Übrigen besteht durch die unweit entfernte Bushaltestelle “Schellingstraße” Anschluss an den Personennahverkehr.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr mit der Rechtsanwältin oder mit Frau Seitz vom Sekretariat vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Katja Franke
- Henkestr. 104
91052 Erlangen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (9131) 974114
- Telefax
- +49 (9131) 974113

- Homepage
- http://www.franke-recht.de
Fachgebiete/Charakteristika
Nach dem Studium der Rechte an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg legte Katja Franke ihre juristischen Examina ab. Ihre Referendarzeit absolvierte sie in Erlangen. Die Juristin, 2000 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und entsprechend ihrer Tätigkeitsschwerpunkte in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Dadurch erhält Frau Franke regelmäßig die neuesten Informationen über die aktuelle Rechtsprechung und nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Fachanwaltsausbildung im Familienrecht hat sie abgeschlossen. Rechtsanwältin Katja Franke spricht gut Englisch und Französisch.
An ihrer Tätigkeit reizt die Volljuristin insbesondere der persönliche Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu ihren juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Erreichbarkeit ist ihr ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang. Der Mandant muss sich mitgenommen fühlen und die Sicherheit haben, dass sein Anliegen ernst genommen wird.
Rechtsanwältin Franke berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und internationalen Vertragsrecht sowie im Mietrecht.
Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind.
Rechtsanwältin Franke vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht gehören zu ihrem Aufgabengebiet. In diesen Bereichen ist sie ein kompetenter Ansprechpartner für Themen wie Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Mietrecht. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite.
Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu dieser Tätigkeit gehören unter anderem: Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung und Räumung und bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses sowie zum Thema Betriebskostenabrechnung.
Zum besonderen Metier der Juristin gehören die Fachbereiche deutsches Zivilrecht, Internationales Privatrecht, Europarecht sowie Internationales Recht mit allen seinen Facetten.
Rechtsanwältin Franke ist aufgrund intensiver internationaler Ausbildung und Tätigkeiten stark mit der Lösung internationaler Rechtsprobleme befasst. Internationales Recht ist ein Sammelbegriff für Rechtsordnungen anderer Staaten. Bedeutung erlangt dieses auch für deutsche Staatsangehörige, wenn sie Geschäfte mit Auslandsberührung, also beispielsweise einen Kauf oder eine Reise im Ausland getätigt haben oder aber mit der dortigen Rechtsordnung (beispielsweise bei einem Verkehrsunfall oder einer Ordnungswidrigkeit) in Konflikt geraten sind. Somit betrifft das Internationale Recht sämtliche Angelegenheiten, die neben ihrem Bezug zur deutschen Rechtsordnung auch einen solchen zu Rechtsordnungen anderer Staaten aufweisen.
Frau Franke widmet sich besonders grenzüberschreitenden Verträgen und Vorgängen, in denen durch die ausländische Nationalität von einem oder mehreren Beteiligten neben deutschem Recht auch ausländisches Recht in Betracht zu ziehen ist.
Bei der Lösung von internationalen Fallgestaltungen sind zwei Komplexe rechtlich zu prüfen: Zuerst ist zu ermitteln, welche der in Betracht kommenden Rechtsordnungen bei einem internationalen Sachverhalt, der Bezüge zu mehr als einem Staat aufweist, anzuwenden ist (Internationales Privatrecht). Danach ist die Angelegenheit, sollte die Prüfung ergeben, dass die Rechtsordnung eines ausländischen Staates einschlägig ist, nach ausländischem Recht zu beurteilen.
Da Frau Franke sich wissenschaftlich mit europarechtlichen Thema befasste und Mandanten ihre Fachkompetenz in diesem Bereich zu schätzen wissen und in Anspruch nehmen, liegt auf diesem Rechtsgebiet ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ihrer Arbeit. Das Europäische Recht wirkt auf nationale Rechtsordnungen ein und muss in die Rechtsberatung, gerade auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich, mit einbezogen werden. Ohne profunde Kenntnisse des Europäischen Gemeinschaftsrechts können heute viele arbeitrechtliche sowie handels- und gesellschaftsrechtliche Probleme nicht mehr gelöst werden.
Rechtsanwältin Franke wurde nicht nur durch ihr Studium und ihre anwaltliche Tätigkeit sowie ihre langjährige juristische Praxis geprägt, sondern auch durch ihre wissenschaftliche Ausbildung an der Universität. Dank ihrer Kompetenz und ihres umfangreichen Wissens sowie des Eingehens ohne Zeitdruck auf Wünsche und Bedürfnisse ihrer Mandanten ist es Frau Franke gelungen, zu ihren Mandanten ein langjähriges Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Spezialitäten
Das Familienrecht und das darauf bezogene Verfahrensrecht sind in den letzten Jahrzehnten bis in die neueste Zeit hinein durch einschneidende Gesetzesänderungen ständig grundlegend umgestaltet worden. Rechtsanwältin Franke sieht es nicht zuletzt auch als eine ihrer wichtigen Aufgaben an, den Mandanten “mitzunehmen” und die schwer überschaubare Rechtspraxis dem Einzelfall und im Interesse des Mandanten entsprechend anzuwenden.
Mitgliedschaft:
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


