Sigrid Balders

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Sigrid Balders gründete ihre Einzelkanzlei 1999. Heute arbeitet sie in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Karin Wörner, die im selben Gebäude ansässig ist.

Die Büroräume liegen in der Innenstadt von Mönchengladbach in der Nähe der Kaiser-Friedrich-Halle und der Gerichte. Kostenlose Parkmöglichkeiten bestehen vor dem Kanzleigebäude. Durch die nahegelegene Bushaltestelle besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.

Termine können montags, dienstags und donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 17.30 Uhr, am Mittwoch von 09.00 bis 13.00 Uhr und am Freitag von 09.00 bis 14.00 Uhr mit den Rechtsanwaltsfachangestellten vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Als zusätzlicher Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich. In der Kanzlei sind Kinder gerne willkommen und können jederzeit zu den Terminen mitgebracht werden.

Durch die Nähe zu den Niederlanden (Holland) hat Frau Balders viele Mandanten aus dem nahegelegenen Venlo. Die Kanzlei verfügt über Mitarbeiter, die fließend Niederländisch sprechen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Sigrid Balders
Mozartstraße 15
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Sigrid Balders wurde 1960 in Mönchengladbach–Rheydt geboren und studierte nach dem Abitur an der Universität zu Köln. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Seit 1997 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Frau Balders spricht fließend Englisch und Französisch.

Vor der Eröffnung ihrer Kanzlei arbeitete Frau Balders viele Jahre lang in einer Werbeagentur, zuletzt sogar als Projektleiterin. Daher ist ihr der Umgang mit Stress, mehr aber noch der Dienstleistungsgedanke nicht fremd.

Im Familienrecht ist Frau Balders darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von der Volljuristin auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Sigrid Balders ihre Mandanten, wenn es um das Thema Zugewinnausgleich geht. Dann werden von ihr insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Frau Balders befasst sich mit der Vertretung vor den Familiengerichten sowie mit der außergerichtlichen Beratung.

In Sachen Erbrecht geht es vor Eintritt des Erbfalls überwiegend um die Regelung der Erbfolge, die Errichtung eines Testaments, um Zuwendungen durch Schenkung und Vermächtnis und um die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht — kurz, um alles, was mit dem lebzeitigen oder erbrechtlichen Vermögensübergang zu tun hat. Nach Eintritt des Erbfalls stehen vor allem die Erbauseinandersetzung, die Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Auskunftanspruch sowie die Anfechtung letztwilliger Verfügungen im Vordergrund. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch die Erbauseinandersetzung erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes und fundierte juristische Kenntnisse.

Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Allgemeine Zivilrecht. Zu den Mandanten zählen sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Alle Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder die Übertragung eines Grundstücks, werden zu diesem Rechtsgebiet gezählt. Frau Balders vertritt Sie bei auftretenden Problemen zunächst außergerichtlich. Ist eine Einigung mit dem Vertragspartner nicht möglich, macht sie Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich geltend. Gern ist Ihnen die Rechtsanwältin außerdem bei der Vertragsgestaltung behilflich oder überprüft für Sie Vertragsangebote der Gegenseite.

Im Mietrecht übernimmt Sigrid Balders das Mandat für Mieter oder Vermieter. Sie klärt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien um Mietvertrag, Klauseln, Verzug mit der Mietzinszahlung, Mangel der Mietsache, Kündigung, Kaution und so weiter. Das Mietrecht hat in den letzen Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Auch hier ist eine kompetente Vertretung durch Frau Balders gewährleistet.

Arbeitsrechtlich wird die Volljuristin insbesondere im Individualarbeitsrecht tätig. Dieses Gebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, ist es sinnvoll, diesen von einem Juristen auf Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen zu lassen, um schon im Vorfeld Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitsgeber zu vermeiden. Zwischen den Arbeitsvertragsparteien ergeben sich vornehmlich Streitigkeiten um Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeitregelung, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die betriebsbedingte, ordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen hat, übernimmt die Arbeitsrechtlerin Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Sie können Rechtsanwältin Balders auch bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung in Anspruch nehmen, die meist nur Vorboten einer Kündigung sind. Bei Fragen zu Arbeitslohn, Vergütungsanspruch, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Zeugnis, Aushändigung der Arbeitspapiere können Sie sich ebenso an die Volljuristin wenden.

Das Arzthaftungsrecht befasst sich hauptsächlich mit Konsequenzen, die ein ärztlicher Behandlungsfehler auslöst. Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn der zuständige Arzt seine Aufklärungspflicht und Hinweispflicht verletzt hat. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Opfer einer Falschbehandlung oder einer Fehldiagnose wurden, unterstützt Sie Rechtsanwältin Balders bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vom Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Sigrid Balders hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Frau Balders hierzu möglichst frühzeitig zu befragen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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