Géza Molnár
Kurzprofil
Géza Molnár gründete seine Einzelkanzlei am 18. Dezember 2000.
Beratungstermine können täglich von 08.30 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 bis 17.30 Uhr mit dem Juristen oder dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen. Zur Klientel der Kanzlei gehören überwiegend gewerbliche Mandanten, aber auch Privatleute.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Géza Molnár - Buseckstraße 16
36043 Fulda
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (661) 2929966
- Telefax
- +49 (661) 2929967

- Homepage
- http://www.ra-molnar.de
Fachgebiete/Charakteristika
Géza Molnár wurde 1963 in Duisburg-Rheinhausen geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Ruhr-Universität Bochum. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats leistete Herr Molnár unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Essen, der Rechtsabteilung des Krupp-Hoesch-Konzerns und in einer größeren Rechtsanwaltsanzlei. Auf die Zulassung zur Anwaltschaft 1994 folgten Tätigkeiten als freiberuflicher Mitarbeiter einer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Fulda und Gersfeld. Rechtsanwalt Géza Molnár ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Molnár reizt an seinem Beruf die Möglichkeit, Konflikte zu lösen und die Vorsorge dafür zu treffen, durch Beratung künftig Probleme und Streitigkeiten zu vermeiden. Ihm ist es wichtig, den juristischen Hintergrund seiner Vorgehensweise im konkreten Fall sowie seine Strategie zu erläutern, damit diese für den Mandanten besser nachvollziehbar sind. Rechtsanwalt Géza Molnár übernimmt Ihre Mandate aus dem Baurecht, Architektenrecht, Forderungseinzug, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht. Des Weiteren bearbeitet er regelmäßig Fälle aus dem Mietrecht, Computerrecht und Verkehrsrecht. Bei Bedarf kann der Jurist auf eine Zusammenarbeit mit auf andere Rechtsgebiete spezialisierte Kollegen zurückgreifen, sollte dies für die Bearbeitung Ihres Falles nötig sein.
Seit November 2005 ist Rechtsanwalt Géza Molnár dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein, an einem Fortbildungslehrgang teilgenommen haben und eine mehrstufige Prüfung absolvieren. Anschließend muss die weitere Fortbildung auf diesem Fachgebiet durch die Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung im Jahr nachgewiesen werden.
Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten (oder auch öffentlichen) Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer und Ingenieure, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer. Die einschägigen Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der Vergabe- und Vertragsordnung (vormals: Verdingungsordnung) für Bauleistungen - Teil B (VOB/B), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und in ergänzenden Vorschriften der öffentlichen Vergabe. Typische Fragen des privaten Baurechts sind Fragen der Gewährleistung/Mängelrechte, der Abnahme und Beseitigung von Baumangel, der Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen (Schlussrechnung), der Durchsetzung einer Vertragsstrafe sowie der Streit um Bausicherheiten. Welche Möglichkeiten es bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und –Schlichtung und im anhängigen Bauprozess gibt, zeigt Ihnen Rechtsanwalt Molnár gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Unter öffentlichem Baurecht versteht man alle Rechtsvorschriften, welche die Zulässigkeit der Bebauung im Verhältnis zu den Baubehörden des Staates regeln, also in erster Linie das Baugesetzbuch (BauGB) und die darauf aufbauenden Vorschriften der Bauordnungen der Länder. Auf der Basis des BauGB erlassen die Städte und Gemeinden einen Bebauungsplan, mit dem die konkrete Bebauung des einzelnen Grundstücks geregelt wird. Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Baurechts werden vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen, beteiligt ist immer der Staat. Hierher gehören Fragen der Baugenehmigung und der baurechtlichen Ordnungsverfügung, aber auch der öffentlich-rechtliche Nachbarstreit um eine Baugenehmigung. Ebenso sind hier Verfahren angesiedelt, die auf die Bebaubarkeit Einfluss nehmen, etwa naturschutzrechtliche Fragen oder Fälle von Lärmbelästigung.
Géza Molnár betreut Architekten und Architektengemeinschaften bei ihren Rechtsfragen. Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Des Weiteren ist Rechtsanwalt Molnár auch bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen auf Seiten der Architekten tätig. Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Architekt für eine Baukostenüberschreitung in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche können für Architekten von existentieller Bedeutung sein, da der Haftpflichtversicherungsvertrag des Architekten bei einer Baukostenüberschreitung in der Regel einen Ausschlussgrund vorsieht, so dass der Haftpflichtversicherer nicht zugunsten des Architekten eingreift. Die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwalt Géza Molnár im Architektenbereich gewährleisten eine kompetente Beratung.
Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen, zum Beispiel aus einem Darlehensvertrag, sowie bei der daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen.
Des Weiteren bietet der Jurist die Betreuung gewerblicher Mandanten jeglicher Art. Vorrangig sind dies Beratungen für Unternehmen und Gewerbetreibende in Vertrags- und Wettbewerbsangelegenheiten. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Kunden auf dem Gebiet privater Lehrinstitute, der Werbtechnik und Werbung/Marketing.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Géza Molnár im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf den Entwurf, die Gestaltung und Prüfung von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Géza Molnár für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Des Weiteren betreut Herr Molnár Mandate aus dem Wettbewerbsrecht. Im Kampf um Kunden und Abnehmer wird in allen Geschäftsbereichen unter Mitbewerbern mit zunehmend härteren Mitteln gekämpft, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Rechtsanwalt Géza Molnár hilft Ihnen, Ihr Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen — von der Abmahnung eines Konkurrenten bis zur Geltendmachung von Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch. Im Übrigen überprüft der Jurist umfassend Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstige wettbewerbliche Aktivität auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren und unterbreitet Ihnen konkrete Änderungsvorschläge.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kassel
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


