Edda Steinmetz
Fachgebiete/Charakteristika
Edda Steinmetz wurde 1971 in Fulda geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg mit dem Abschluss Referendarsexamen. Ihr Referendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg am Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft, im Landratsamt sowie bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth. Edda Steinmetz spricht gut Englisch, außerdem verfügt die Juristin über Grundkenntnisse in Französisch. Sie ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Steinmetz bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Mahnrecht und Vollstreckungsrecht (Inkasso), Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Kaufrecht.
Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen - zum Beispiel aus einem Darlehensvertrag - sowie bei der daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen.
Innerhalb des Familienrechtes ist Edda Steinmetz insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und/oder gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss einer Vereinbarung, auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen
Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt.
Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Ein Blitzfoto ist noch kein hinreichender Beweis. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen für unwirksam erklärt. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort et cetera. Auch ein Mandant, der ein hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwältin Edda Steinmetz kompetent beraten und betreut.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, beispielsweise Raub, Totschlag und Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidigerin vertritt Edda Steinmetz die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Außerdem kann der Mandant auf ihre überdurchschnittliche Kenntnis der Strafprozessordnung (StPO) vertrauen. Selbstverständlich wird auch eine strafrechtliche Pflichtverteidigung übernommen.
Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, Pkw, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Edda Steinmetz - Königstr. 7a
36037 Fulda
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (661) 72314
- Telefax
- +49 (661) 76304

- Homepage
- http://www.kanzlei-steinmetz.de
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Edda Steinmetz ehrenamtlich für die Kirche.
Mitgliedschaften:
- Rechtsanwaltskammer Kassel
- Deutscher Anwaltverein (DAV) und Anwaltsverein Hessen
- Anwaltsverein Fulda
- Forum der Jungen Anwälte im DAV
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kassel
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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