Andreas Willner

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Willner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Sein Referendariat absolvierte er in Stuttgart, Brüssel und Luxemburg, dort am Europäischen Gerichtshof. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2005 ist der Jurist als selbständiger Rechtsanwalt mit seinem Kollegen Alexander Farrell tätig. Vor seiner Selbständigkeit sammelte er sechs Jahre in einer Wirtschaftskanzlei wertvolle Erfahrung. Er ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und verfügt über gute Grundkenntnisse in Französisch. In Englisch ist er verhandlungssicher.

Im Bankrecht betreut Rechtsanwalt Willner primär private Anleger. Seine Tätigkeit beinhaltet Fragen zu Kapitalanlage, Kapitalanlegerschutz, Aktienfonds, Immobilienfonds, Fondsanteil oder Kapitalanlageangebot.

Im allgemeinen Vertragsrecht ist der Jurist ebenfalls aktiv. Dieses Rechtsgebiet regelt unter anderem das Zustandekommen eines Vertrages oder wann ein Vertrag gekündigt oder angefochten werden kann. Bei der Ausarbeitung, Aufsetzung oder Anfechtung von Verträgen jeglicher Art, so zum Beispiel bei Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Ehevertrag oder Kaufvertrag, steht Ihnen Rechtsanwalt Willner fachkundig zur Seite.

Überdies ist das Immobilienrecht einer der Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen. Dies beinhaltet alle Fragen rund um Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Willner berät Sie beispielsweise bei Unklarheiten zu Miete, Pacht, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer, Gewohnheitsrecht oder bei Schadensersatzanspruch bei mangelhafter Werkleistung oder bei Baumangel.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Andreas Willner
Kirchheimer Str. 64 A
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Baden-Württemberg
Deutschland

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http://www.willner-farrell.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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