Dr. Christoph Hartmann

Fachgebiete/Charakteristika

Christoph Hartmann wurde 1962 in Fulda geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg und dem anschließenden Referendarsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg erhielt er 1990 die Zulassung zur Anwaltschaft. 1991 promovierte Rechtsanwalt Dr. Hartmann zu einem Thema aus dem Jugendstrafrecht. Dr. Hartmann ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist zudem gelisteter Insolvenzverwalter/Treuhänder an den Amtsgerichten Fulda und Bad Hersfeld.

Rechtsanwalt Dr. Hartmann übernimmt ganz überwiegend Mandate aus dem Familienrecht, Insolvenzrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Strafrecht und aus dem Erbrecht. Er sieht sich selbst als Generalisten. Oft ergibt sich aus einem Nebensachverhalt, die Berührung zu mehreren Rechtsgebieten: Haben Sie also Ihren Arbeitsplatz verloren, Ihr Ehepartner will sich von Ihnen trennen und in dieser Situation gibt es finanzielle Probleme, ggf. sogar ein Insolvenzproblem, steht Ihnen Herr Dr. Hartmann kompetent zur Seite.

Familienrecht
Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.

Das vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwalt Dr. Hartmann versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt er das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort.

Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Hartmann gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Insolvenzrecht
Ein weiteres Kerngebiet seiner Tätigkeit bildet das Insolvenzrecht. Durch seine langjährige Arbeit auf diesem Rechtsgebiet hat er darin umfangreiche Erfahrungen, und durch seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter kennt die internen Abläufe genau. Die Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Hartmann beginnt regelmäßig mit der Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Mandanten oder des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Stets gilt es, wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse zu erzielen, die Verantwortlichen vor der zivilrechtlichen Haftung zu bewahren und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Im Verbraucherinsolvenzrecht dürfen Sie umfassende rechtliche Hilfe und Beistand von Herrn Dr. Hartmann erwarten, wenn Sie nicht mehr weiterwissen, weil Sie in die Schuldenfalle getappt sind. Der Rechtsanwalt wird für Sie zukunftsorientierte Lösungen erarbeiten, damit Sie nicht in Ihrer Existenz bedroht werden und finanziell wieder auf die Beine kommen. Er sucht eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern gemäß § 305 Absatz 1 Insolvenzordnung und stellt einen Schuldenbereinigungsplan auf. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 72 Monate kann eine Ratenzahlung oder Abtretung vereinbart werden. Nach diesen sechs Jahren tritt dann die Restschuldbefreiung ein, womit Ihre endgültige Schuldenbefreiung erreicht ist. In dem äußerst sensiblen Bereich Ihrer persönlichen Insolvenz müssen Sie auf einen erfahrenen und sachverständigen Berater  vertrauen können. Rechtsanwalt Dr. Hartmann möchte dafür sorgen, dass Ihre Interessen vollumfänglich gewahrt werden und vor allem eine zügige Abwicklung erfolgt.

Bei drohender Insolvenz Ihres Unternehmens ist das primäre Ziel immer die Ermittlung der Möglichkeiten der Unternehmensfortführung. Dieses Ziel kann häufig mit einem Sanierungskonzept erreicht werden. Wesentlich bei der Interessenvertretung sind regelmäßig durchzuführende bilaterale und multilaterale Verhandlungen mit den Gläubigern zur Vermeidung der Insolvenz. Doch auch eine eventuell notwendige Einstellung Ihres Geschäftsbetriebes soll auf keinen Fall Ihre Sozialbedürftigkeit zur Folge haben. Im Fall eines bereits eingeleiteten Insolvenzverfahrens steht Rechtsanwalt Dr. Hartmann Ihnen auch bei allen Fragen der praktischen Abwicklung beratend zur Seite.

Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. Hartmann ist zudem im Erbrecht tätig. In den nächsten Jahren wird in Deutschland ein Billionenvermögen vererbt werden. Statistisch gesehen erstellt nur jeder fünfte Deutsche überhaupt ein Testament. Von diesen Testamenten sind nahezu 75 Prozent rechtlich bereits aufgrund von Formfehlern nichtig. Weitere 20 Prozent sind rechtlich und steuerlich unausgewogen und schöpfen bei weitem nicht die Möglichkeiten aus, die das Rechts- und Steuersystem bietet. Deshalb berät und betreut Sie Herr Dr. Hartmann umfassend in erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Angelegenheiten, sei es vor oder nach dem Erbfall.

Innerhalb des Erbrechtes ist Rechtsanwalt Dr. Hartmann insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Testament, Pflichtteil, Schenkung
  • Vertrag zugunsten Dritter mit Banken und Bausparkassen, Lebensversicherungsbegünstigung
  • Unternehmensnachfolge, Stiftungsgründung, Altersabsicherung
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
  • Haftung der Erben für die Nachlassschulden und Vermeidung dieser Haftung
  • Haftung des Nachlasses für die Schulden des Erben und Vermeidung dieser Haftung


Auch wenn es nach Eintritt des Erbfalls zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, steht Ihnen der Jurist zur Seite. Herr Dr. Hartmann ist gegenüber den Mandanten sehr offen. Der Jurist hat immer ein aufmerksames Ohr für die Probleme seiner Mandanten und geht gern auf diese ein.

Handels- und Gesellschaftsrecht
Herr Dr. Hartmann unterstützt und vertritt Sie im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen lähmen die Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage. Durch die vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelung kann eine denkbare Streitigkeit unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorwege verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend von Herrn Dr. Hartmann beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Hartmann Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung für Existenzgründer, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.

Ebenso hat Herr Dr. Hartmann Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz. Er berät und vertritt Mandanten bei Rechtserlangung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Marken. Beratend steht er seinen Mandanten bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Rechte, etwa bei der Erstellung von Lizenzvertrag und Produktionsvertrag, aber auch bei Entscheidungen über Werbemaßnahmen und Marketingstrategien zur Seite.

In Verbindung mit dem Gesellschaftsrecht übernimmt Rechtsanwalt Dr. Hartmann bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Rechtsanwalt Dr. Hartmann von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Rechtsanwalt Dr. Hartmann wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.

Strafrecht
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Dr. Hartmann zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.


 

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Insolvenzrecht

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Kontakt

Dr. Christoph Hartmann
Am Alten Schlachthof 6
36037 Fulda
Hessen
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Außerberufliche Engagements

Herr Dr. Hartmann ist seit 1991 ehrenamtlich Vorsitzender der Schiedsstelle der Innung des Kfz-Handwerks, die sich mit Kauf- und Werkvertragsrecht beschäftigt. Er ist zudem Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Insolvenzrecht und Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, ferner Mitglied im Arbeitskreis Insolvenzverwalter Rhein-Main.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kassel
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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